„Business Insider“ hat alle Angaben in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Das Bundesfinanzministerium weist aber darauf hin: „Die dort aufgeführten Angaben entsprechen den mit zumutbarem Aufwand fristgerecht ermittelbaren Informationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.“ Bei einigen NGOs machte die Regierung keine Angaben in den Antworten.
Spitzenreiter bei den Geldempfängern ist die gemeinnützige Amadeu Antonio Stiftung, die gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus arbeitet. Sie erhielt insgesamt 2,6 Millionen Euro in den ersten beiden Monaten dieses Jahres.
Das Medienunternehmen „Correctiv“, das stark kritisiert worden war für einen Beitrag über ein AfD-Treffen, auf dem über „Remigration“ gesprochen wurde, erhielt 208.000 Euro, zwei Drittel fließen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in das Projekt: „Brandherd Desinformation: Schulungen zum Umgang mit TikTok in Feuerwehr und Vereinswesen“.
Regierung lässt fast alle Fragen offen
Wer sich Einschätzungen der Regierung zu einzelnen NGOs erhofft, wird enttäuscht. Konkrete Fragen zu einzelnen Organisationen werden vom Bundesfinanzministerium mit Verweis auf die Zuständigkeit der Länder, das politische Neutralitätsgebot der Regierung oder einen zu hohen Rechercheaufwand nicht beantwortet.
Allerdings schreibt die
Bundesregierung ein längeres Vorwort, in dem sie betont, dass „der
freiheitliche demokratische Verfassungsstaat (…) von
zivilgesellschaftlichem Engagement“ lebe. Weiter: „Die Wichtigkeit der
Aufgabe, Hass und Hetze entgegenzutreten und die
freiheitlich-demokratische Grundordnung zu stärken, wurde auch im
Deutschen Bundestag immer wieder hervorgehoben.“
In Bezug auf die Organisation von Protesten gegen die CDU durch NGOs weist das Finanzministerium darauf hin, dass die Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu den Grundrechten in Deutschland gehöre. „Die Bundesregierung ist nicht befugt, Zuwendungsempfängern in Hinblick auf die Veranstaltung von Demonstrationen Vorgaben zu machen, sofern diese nicht Gegenstand einer Förderung sind. Verlautbarungen jenseits der konkreten staatlich geförderten Projektumsetzung sind Ausdruck einer Grundrechtsausübung.“ Die Gemeinnützigkeit würden NGOs nicht verlieren.
Zudem weist die Bundesregierung die Kritik zurück, es gebe bei den Organisationen eine „Schattenstruktur“: „Die Bundesregierung sieht keine Anhaltspunkte für die in der Kleinen Anfrage enthaltene Behauptung, wonach die geförderten ‚NGOs eine Schattenstruktur‘ bildeten.“ Inwiefern Organisationen Politik beeinflussen würden, sei transparent unter anderem im Lobbyregister dargestellt. Und: „Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es nicht ihre Aufgabe ist, allgemeine Informationen über die Aktivitäten und Kontakte von Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten, gleichviel ob sie – wie weit überwiegend – eine Projektförderung oder eine institutionelle Förderung oder keine Förderung erhalten.“
Steinhöfel erwägt weitere Schritte
Rechtsanwalt
Joachim Steinhöfel hatte für das Online-Portal „Nius“ eine nahezu
gleichlautende Presseanfrage mit allen 551 Fragen an sämtliche
Bundesministerien gestellt. Er kritisierte die Antworten der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage: „Statt sorgfältig auf eine
parlamentarische Anfrage zu reagieren, liefert die Bundesregierung ein
herablassendes Pamphlet ab“, sagte Steinhöfel WELT. Dies sei „ein
passender Schlussakkord der gescheiterten Ampel-Regierung“. Diese
„Anmaßung“ sei aber auch wegen einer „teilweise inkompetenten
Fragestellung der Union“ möglich gewesen: „Wir werden jetzt die
Unterlagen prüfen, die Frageliste neu aufsetzen und dann Licht ins
Dunkel bringen“, kündigte er an.
Dieser Artikel erschien zuerst bei „Business Insider“.
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