Nach den jüngsten TE-Recherchen zur Berlinwahl stellt der ehemalige
Berliner Abgeordnete Marcel Luthe nun Strafanzeige wegen Wahlfälschung
gegen die Verantwortlichen in der Berliner Verwaltung. Die Auszählung
der Wahlen und damit die Zusammensetzung des Berliner Abgeordnetenhauses
sei manipuliert worden.
Gestern machte Tichys Einblick eine Recherche
öffentlich, in der gezeigt wurde, dass die Wahlpannen bei der
Abgeordnetenhauswahl in Berlin 2021 eindeutig mandatsrelevant waren und
dieser Umstand verschleiert wurde. Es geht um 1969 eigentlich ungültige
Zweitstimmen, die mittels erfundener Kontrollrechnung für gültig erklärt
wurden – genau durch diese Intrige in der Verwaltung wurde eine
unmittelbare Wahlwiederholung entgegen der Rechtslage verhindert.
Auf unsere Recherche hin stellte der ehemalige Berliner Abgeordnete
Marcel Luthe nun Strafanzeige gegen die Verantwortlichen – Luthe sieht
sich als Beschwerdeführer gegen die Berliner Wahl getäuscht. Gegenüber TE
erklärt er: „Wäre dieser Umstand unmittelbar nach der Wahl öffentlich
bekannt gewesen, wäre sowohl dem Berliner Verfassungsgerichtshof wie
auch dem Bundesverfassungsgericht klar gewesen, dass – neben allen
anderen Mängeln – das Wahlergebnis auch offensichtlich (und berlinweit)
mandatsrelevant verzerrt wurde. Ich bin überzeugt, dass man dann meinen
damaligen Eilanträgen stattgegeben und den Zusammentritt der aktuell als
Abgeordnetenhaus handelnden Versammlung bis zur Klärung untersagt
hätte.“
In der Strafanzeige sieht Luthe mit Verweis auf den TE-Artikel
zumindest den Anfangsverdacht der Wahlfälschung nach § 107 a StGB
gegeben, „da demnach ein unrichtiges Ergebnis der Berliner Wahlen –
insbesondere der Abgeordnetenhauswahl – herbeigeführt und auch verkündet
wurde.“
Die Verantwortlichen hätten offenkundig vorsätzlich nicht nur
berechtigte Personen an der Stimmabgabe gehindert, sondern auch
„willkürlich ungültige Stimmen als gültig behandelt und so die
Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses von Berlin manipuliert.“
Luthe sieht sich und das ganze Abgeordnetenhaus insbesondere in der
Sondersitzung des Innenausschusses nach den Berliner Wahlen getäuscht.
Die Verantwortung sieht Luthe auch beim Berliner Senat. Gegenüber TE
sagt er: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die verantwortlichen
Beamten hier von sich aus gehandelt haben, sondern es zumindest auch
Mitwisser in der politischen Verwaltungsspitze gegeben haben. Das wird
aufzuklären sein.“
Ich werte Medien aus, die nicht unbedingt den Mainstream-Medien entsprechen
05 Juni 2022
"Unrichtiges Ergebnis der Berliner Wahlen" Nach TE-Recherche zur Manipulation des Berliner Wahlergebnisses: Strafanzeige wegen Wahlfälschung (TE)
Nach TE-Recherche zur Manipulation des Berliner Wahlergebnisses: Strafanzeige wegen Wahlfälschung (TE) 04.06.2022
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