26 Februar 2026

The Pioneer - DGB & SPD: Ewige (Tarif-)Treue

Business Class Edition
DGB & SPD: Ewige (Tarif-)Treue
Gasbor Steingart, 26.02.2026, 14 Min
Guten Morgen,
der neue Robert Habeck heißt Bärbel Bas. Und dessen umstrittenes Wärmepumpengesetz findet im nicht minder umstrittenen Tariftreuegesetz der Sozialministerin seine Fortsetzung. Dieses soll heute Vormittag in dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden.
Die Gemeinsamkeit beider Vorhaben: Die Wahlfreiheit als Wesensmerkmal der Marktwirtschaft wird suspendiert, die Bürokratie wächst und teurer wird es auch – dieses Mal nicht für den Privatbürger, sondern für den Staat und seine Steuerzahler.
Vorteil Habeck: Die Wärmepumpe wollte unsere Häuser ökologischer machen. Immerhin: Deutschland sollte grün werden.
Nachteil Bas: Das Tariftreuegesetz lässt die Lohnkosten sowie insgesamt die Ausgaben im staatlichen Beschaffungswesen steigen. Gewerkschaftsmacht wird ausgebaut. Deutschland soll rot werden.
Ludwig Erhard dürfte sich im Grab umdrehen, wenn die SPD-Ministerin heute Vormittag den größten Triumph ihrer bisherigen Amtszeit einfährt. Ihr Erfolg ist garantiert, weil Erhard als Ahnherr der Marktwirtschaft immer am Wochenende geehrt und montags bis freitags vergessen wird. Die Abgeordneten von CDU und CSU haben auf Drängen der SPD bereits klein beigegeben.
Das bedeutet: Firmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, müssen sich künftig an die erhöhten Tarifstandards halten – mehr Lohn zahlen, mehr Urlaubstage genehmigen, großzügigere Pausen einplanen und das alles bei oftmals geringerer Wochenarbeitszeit.
Warum das für die SPD wichtig ist: Eine alte Idee der Sozialdemokratie hält damit Einzug im Wirtschaftsleben. Völker, hört die Signale.
Dieser Zwang zur Tariftreue hat Vorteile für die Gewerkschaften – sie stärken ihre Organisationsmacht – und auch die Beschäftigten der betroffenen Betriebe dürften profitieren. Ihnen wird jetzt mehr gezahlt – vorausgesetzt, die Firmenleitung bietet weiterhin um diese öffentlichen Aufträge, deren Rentabilität sich deutlich verschlechtert hat.
Insgesamt sind es fünf gravierende Nachteile, die man seitens der Regierungskoalition bewusst in Kauf nimmt:
#1 Der Staat sorgt zulasten seiner Staatsbürger für einen Kostenschub
Bisher konnten die Behörden bei der Vergabe staatlicher Aufträge auch auf der Lohnseite den günstigsten Anbieter verpflichten. Diese Sparsamkeit wird ihnen jetzt verwehrt. Gerade bei arbeitsintensiven Aufträgen, die auf dem Bau vom Architekturbüro bis zum Betonmischer reichen, treibt das die Kosten.

Der Staat begünstigt die Gewerkschaften zulasten seiner eigenen Staatsbürger. Er wird jenen untreu, die ihn finanzieren. Bei Haustieren sagt das Gesetz der Biologie: Der Hund beißt nicht die Hand, die ihn füttert. Für Vater Staat gilt das nicht mehr. Er beißt jetzt gnadenlos zu.

#2 Der Staat fördert den Bürokratie-Aufbau

Die Bundesregierung ignoriert mit diesem Gesetz die anhaltende wirtschaftliche Schwächephase und widerspricht dem eigenen Bekenntnis zum Bürokratieabbau. Auch kleine und mittlere Unternehmen werden aufgrund der komplexen Dokumentationspflichten sowie des Haftungsrisikos für Subunternehmer zum Aufbau neuer Verwaltungsarbeit gezwungen.

Damit der Staat das Gebot der Tariftreue überprüfen kann, soll eine eigene Prüfstelle entstehen. Die Kosten auf Bundesebene schätzt das Arbeitsministerium auf jährlich 1,5 Millionen Euro und einmalig auf 7,1 Millionen Euro. Das wäre die erste Kostenschätzung des Staates, die nicht überschritten würde.

#3 Staat mischt sich in die Lohnfindung ein

Die Tarifautonomie ist ein wesentlicher Bestandteil unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung. Der Staat hat sich bei der Lohnfindung herauszuhalten.

So sprach Ludwig Erhard in seinen Reden zur Wirtschaftspolitik – 1953.
Das gilt jetzt nicht mehr. Der Staat sitzt zwar weiterhin nicht am Verhandlungstisch, wird aber dennoch zum Vollstrecker von Gewerkschaftsforderungen. Tariftreue bedeutet im Umkehrschluss, man kann den Abschlüssen der Gewerkschaften nicht mehr entgehen.

Gibt es konkurrierende Tarifverträge, kann das Arbeitsministerium die tariflichen Arbeitsbedingungen einer Tarifvertragspartei auf Antrag sogar im Verordnungswege als verbindlich für Vergaben des Bundes festsetzen.

#4 Der Staat fördert die Kartellbildung

Die im Grundgesetz (Artikel 9 Absatz 3) festgelegte Tarifautonomie beinhaltete auch die Freiheit, den Arbeitgeberverbänden fernzubleiben und die Arbeitsbedingungen (auch die Löhne) in der eigenen Firma auszuhandeln. Die Gewerkschaften haben diese Freiheit zum Haustarif immer wieder als „Tarifflucht“ gegeißelt.

Das Treuegesetz zwingt die Unternehmen nun in Verbandstrukturen, die sie vorher gemieden haben. Selbst wer weiterhin dem Arbeitgeberverband fernbleibt, ist jetzt de facto assoziiertes Mitglied. Der Verbändestaat triumphiert – auch auf der Arbeitgeberseite.

#5 Der Staat gefährdet die Geldwertstabilität

Künftig muss bei öffentlichen Aufträgen mehr gezahlt werden als bisher. Das nennt man Geldentwertung.

Die künstlich hochgehaltenen Lohnkosten bei Staatsaufträgen blähen eben nicht nur die Staatsausgaben auf, sondern stellen nunmehr auch ein Inflationsrisiko dar. Dazu hätte man gern die Stimme des Bundesbank-Chefs und SPD-Genossen Joachim Nagel gehört.

Fazit: Bärbel Bas hat sich durchgesetzt und dem Standort Deutschland – diese Prognose sei gewagt – damit Schaden zugefügt. Oder um es mit Ludwig Erhard zu sagen:

Wenn es besser kommt als vorausgesagt, verzeiht man sogar den falschen Propheten.

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