"Selbstverständlich hat weder die Regierung noch das Parlament
Interesse an einer Neuauszählung der Wahl. Es könnten ja Mehrheit und
Mandate verloren gehen."Die Wahlanfechtung des BSW
Stresstest für die Demokratie (Cicero)
Nur 9529 Stimmen fehlten dem BSW, um in den
Bundestag zu kommen. Nun muss Karlsruhe entscheiden. Doch das
Bundesverfassungsgericht arbeitet nicht im luftleeren Raum, sondern in
einem hoch politischen Umfeld.
VON VOLKER BOEHME-NESSLER am 11. Februar 2026, 6 min
Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 scheiterte das BSW mit 4,981
Prozent der Zweitstimmen extrem knapp an der Fünfprozenthürde. Nach dem
amtlichen Endergebnis fehlten ihm 9529 Stimmen. Angesichts von knapp 50
Millionen Stimmen insgesamt ist das fast nichts. Bei einem derart
knappen Wahlergebnis wirken sich auch kleine Zählfehler deutlich aus.
Bei jeder Wahl kommen zwangsläufig Fehler vor. Auch sorgfältige
Wahlhelfer machen natürlich Fehler. Sie stehen unter Zeitdruck und
müssen mit höchster Konzentration zahllose Stimmzettel den richtigen
Parteien zuordnen. Die Ergebnisse müssen über mehrere Stationen weiter
gemeldet werden. Das macht das Zählverfahren fehleranfällig. Meist
wirken sich die – unvermeidbaren – Fehler nicht entscheidend auf das
Gesamtergebnis aus. Bei einem derart knappen Ergebnis wie hier ist das
aber anders. Deshalb wäre es ein Gebot der praktischen Vernunft, bei
extrem knappen Ergebnissen von Amts wegen eine Wahl neu auszuzählen. Das
sieht die Verfassung allerdings nicht vor.
Auszählungsfehler sind
bei dieser Wahl nicht nur eine Frage der erfahrungsgestützten
Wahrscheinlichkeit. Das BSW kann auf zahlreiche, tatsächlich
nachgewiesene Pannen bei der Auszählung der Stimmen verweisen. Das
stärkt die Vermutung, dass Fehler in nennenswertem Umfang vorgekommen
sind. Der Verdacht, dass Stimmen falsch zugeordnet worden sein könnten,
ist deshalb sicher keine bloße Spekulation „ins Blaue“. Die Befürchtung,
dass Wahlfehler das Wahlergebnis beeinflusst haben könnten, liegt nahe.
Wahlfehler sind in der Demokratie keine Lappalie. Erst recht, wenn
Ergebnisse so extrem knapp sind. Was wir hier sehen, ist deshalb ein
Stresstest für die Demokratie.
Wahlprüfung nach dem Grundgesetz
Das
Grundgesetz sieht ein spezielles, zweistufiges Verfahren zur
Wahlprüfung vor. Einsprüche gegen eine Wahl entscheidet zunächst der neu
gewählte Bundestag selbst. Das ist sicher eine gründlich misslungene
Regelung. Die Verfassung traut den gerade frisch gewählten Abgeordneten
tatsächlich zu, im Fall der Fälle die Wahl für ungültig zu erklären.
Ausgerechnet die Wahl, die sie gerade ins Parlament gebracht hat? Eine
Entscheidung in eigener Sache völlig unvoreingenommen und neutral? Das
Menschenbild, von dem das Grundgesetz hier ausgeht, ist völlig
unrealistisch. Ein frisch gewähltes Parlament hat eine Wahl noch nie für
ungültig erklärt, weder bei Bundestags- noch bei Landtagswahlen. Auch
wenn das Parlament sorgfältig und neutral entschieden hätte, könnte es
die Zweifel und das Misstrauen nicht wirklich beseitigen. Es geht dabei
um Macht, Einfluss, Privilegien. Wenn so viel auf dem Spiel steht, nimmt
die Lebenserfahrung der Bürger den Abgeordneten nicht ab, dass sie
neutral entscheiden (können).
Das BSW ist denn auch mit seinem Antrag zur Neuauszählung der Wahl
beim Bundestag gescheitert. Jetzt wendet sich die Partei – quasi in
zweiter Instanz – an das Bundesverfassungsgericht. Anders als die
Abgeordneten in Berlin entscheiden die Richter nicht in eigener Sache.
Sie sind – so stellt sich das die Verfassung vor – eine neutrale
Instanz. Das Verfassungsgericht soll der Hüter der Verfassung sein. Von
diesem Nimbus hat Karlsruhe in den letzten Jahren allerdings viel
verloren. Umso wichtiger, dass es in diesem heiklen Fall Vertrauen
wiedergewinnt.
Juristische Kriterien für das Gericht Eine
Wahlbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht hat Erfolg, wenn zwei
Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht muss echte Wahlfehler
feststellen, und diese Wahlfehler müssen Auswirkungen auf die
Zusammensetzung des Parlaments gehabt haben. Man spricht dabei von
Mandatsrelevanz. Kleine Fehler reichen nicht aus. Sind diese
Voraussetzungen hier erfüllt?
Wahlfehler sind ohne Zweifel
passiert. Zahlreiche Stimmzettel sind falsch zugeordnet worden. Aber hat
das Auswirkungen auf das Parlament gehabt? Streng genommen müsste das
BSW konkret nachweisen, durch welche Zählfehler ihm in der Summe
insgesamt 9529 Stimmen verloren gegangen sind. Das wären dann
Wahlfehler, die enorme Auswirkungen auf das Parlament hätten. Ohne sie
hätte das BSW die Fünfprozenthürde übersprungen und wäre im Bundestag.
Die aktuellen politischen Mehrheiten wären andere; das Parlament müsste
eine neue Regierung bilden.
Allerdings gibt es dabei ein Problem. Das BSW hat nicht 9529 oder
mehr konkrete Zählfehler substantiiert nachgewiesen. Dafür fehlen ihm
die Informationen und der Zugriff auf die archivierten Stimmzettel. Aber
die zahlreichen Fehler, auf die es hingewiesen hat, sind starke
Indizien dafür, dass mit großer Wahrscheinlichkeit weitere Zählfehler
vorgekommen sind.
Die Verantwortung von Karlsruhe
Das
Bundesverfassungsgericht steht an einer Wegscheide. Es kann den
einfachen, den formalen Weg gehen und die Beschwerde zurückweisen.
Begründung: Die bisher nachgewiesenen Zählfehler sind zu wenige und
damit nicht mandatsrelevant. Sie verändern nicht die Zusammensetzung des
Bundestages. Dieser Weg ist verlockend: Mit wenig Aufwand hätte das
Gericht die Wahlprüfung vom Tisch. Aber die Zweifel am Wahlergebnis
wären nicht beseitigt. Rein formale Entscheidungen sind selten
überzeugend.
Es gibt aber auch einen zweiten, viel mühsameren Weg.
Die Richter können auch eine Neuauszählung der Wahl anordnen. Dann
könnten sie mit Sicherheit feststellen, welchen Umfang die Zählfehler
tatsächlich haben. Das könnte eine Nachzählung aller Wahlbezirke sein.
Möglicherweise reicht es aber aus, wenn auf statistischer Grundlage in
ausgewählten, repräsentativen Wahlbezirken neu gezählt wird. Dann gibt
es eine verlässliche Basis für eine Entscheidung. Sind es mehr als 9529
Stimmen, die das BSW dazubekommt, kommt die Partei in den Bundestag.
Sind es weniger, ändert sich an der Zusammensetzung des Parlaments
nichts.
Aus demokratischer Sicht ist der zweite Weg der richtige. Im Zentrum
der Demokratie steht die Wahl. Durch sie verteilt das Volk, der
Souverän, die politische Macht. Sie ist die entscheidende politische
Weichenstellung für die Zukunft. Nur wer gewählt ist, darf Macht
ausüben. In der Demokratie ist der Wahlakt sakrosankt. Hier dürfen keine
Fehler passieren. Die Wahl muss über jeden Zweifel erhaben sein. Schon
leichte Zweifel, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist, beschädigen
das Vertrauen in die Demokratie sehr. Die Verantwortung des Gerichts
ist deshalb groß. Es geht nicht um das BSW. Es geht um die Demokratie.
Karlsruhe und die Politik
Das
Bundesverfassungsgericht arbeitet nicht im luftleeren Raum, sondern in
einem hoch politischen Umfeld. Es steht natürlich unter politischem
Druck. Selbstverständlich hat weder die Regierung noch das Parlament
Interesse an einer Neuauszählung der Wahl. Es könnten ja Mehrheit und
Mandate verloren gehen. Karlsruhe braucht deshalb Rückgrat, um die
Verfassung gegenüber den politischen Erwartungen und dem Druck
durchzusetzen. Hoffentlich trifft das Gericht eine Entscheidung, die das
Vertrauen der Bürger in die Integrität der Wahl stärkt. Dann hätte die
Verfassung diesen Stresstest bestanden.
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