12 Februar 2026

Die Wahlanfechtung des BSW - Stresstest für die Demokratie (Cicero)

"Selbstverständlich hat weder die Regierung noch das Parlament Interesse an einer Neuauszählung der Wahl. Es könnten ja Mehrheit und Mandate verloren gehen."
Die Wahlanfechtung des BSW

Stresstest für die Demokratie (Cicero)
Nur 9529 Stimmen fehlten dem BSW, um in den Bundestag zu kommen. Nun muss Karlsruhe entscheiden. Doch das Bundesverfassungsgericht arbeitet nicht im luftleeren Raum, sondern in einem hoch politischen Umfeld.
VON VOLKER BOEHME-NESSLER am 11. Februar 2026, 6 min
Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 scheiterte das BSW mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen extrem knapp an der Fünfprozenthürde. Nach dem amtlichen Endergebnis fehlten ihm 9529 Stimmen. Angesichts von knapp 50 Millionen Stimmen insgesamt ist das fast nichts. Bei einem derart knappen Wahlergebnis wirken sich auch kleine Zählfehler deutlich aus. Bei jeder Wahl kommen zwangsläufig Fehler vor. Auch sorgfältige Wahlhelfer machen natürlich Fehler. Sie stehen unter Zeitdruck und müssen mit höchster Konzentration zahllose Stimmzettel den richtigen Parteien zuordnen. Die Ergebnisse müssen über mehrere Stationen weiter gemeldet werden. Das macht das Zählverfahren fehleranfällig. Meist wirken sich die – unvermeidbaren – Fehler nicht entscheidend auf das Gesamtergebnis aus. Bei einem derart knappen Ergebnis wie hier ist das aber anders. Deshalb wäre es ein Gebot der praktischen Vernunft, bei extrem knappen Ergebnissen von Amts wegen eine Wahl neu auszuzählen. Das sieht die Verfassung allerdings nicht vor.
Auszählungsfehler sind bei dieser Wahl nicht nur eine Frage der erfahrungsgestützten Wahrscheinlichkeit. Das BSW kann auf zahlreiche, tatsächlich nachgewiesene Pannen bei der Auszählung der Stimmen verweisen. Das stärkt die Vermutung, dass Fehler in nennenswertem Umfang vorgekommen sind. Der Verdacht, dass Stimmen falsch zugeordnet worden sein könnten, ist deshalb sicher keine bloße Spekulation „ins Blaue“. Die Befürchtung, dass Wahlfehler das Wahlergebnis beeinflusst haben könnten, liegt nahe. Wahlfehler sind in der Demokratie keine Lappalie. Erst recht, wenn Ergebnisse so extrem knapp sind. Was wir hier sehen, ist deshalb ein Stresstest für die Demokratie.
Wahlprüfung nach dem Grundgesetz
Das Grundgesetz sieht ein spezielles, zweistufiges Verfahren zur Wahlprüfung vor. Einsprüche gegen eine Wahl entscheidet zunächst der neu gewählte Bundestag selbst. Das ist sicher eine gründlich misslungene Regelung. Die Verfassung traut den gerade frisch gewählten Abgeordneten tatsächlich zu, im Fall der Fälle die Wahl für ungültig zu erklären. Ausgerechnet die Wahl, die sie gerade ins Parlament gebracht hat? Eine Entscheidung in eigener Sache völlig unvoreingenommen und neutral? Das Menschenbild, von dem das Grundgesetz hier ausgeht, ist völlig unrealistisch. Ein frisch gewähltes Parlament hat eine Wahl noch nie für ungültig erklärt, weder bei Bundestags- noch bei Landtagswahlen. Auch wenn das Parlament sorgfältig und neutral entschieden hätte, könnte es die Zweifel und das Misstrauen nicht wirklich beseitigen. Es geht dabei um Macht, Einfluss, Privilegien. Wenn so viel auf dem Spiel steht, nimmt die Lebenserfahrung der Bürger den Abgeordneten nicht ab, dass sie neutral entscheiden (können).
Das BSW ist denn auch mit seinem Antrag zur Neuauszählung der Wahl beim Bundestag gescheitert. Jetzt wendet sich die Partei – quasi in zweiter Instanz – an das Bundesverfassungsgericht. Anders als die Abgeordneten in Berlin entscheiden die Richter nicht in eigener Sache. Sie sind – so stellt sich das die Verfassung vor – eine neutrale Instanz. Das Verfassungsgericht soll der Hüter der Verfassung sein. Von diesem Nimbus hat Karlsruhe in den letzten Jahren allerdings viel verloren. Umso wichtiger, dass es in diesem heiklen Fall Vertrauen wiedergewinnt. 
Juristische Kriterien für das Gericht
Eine Wahlbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht hat Erfolg, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht muss echte Wahlfehler feststellen, und diese Wahlfehler müssen Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments gehabt haben. Man spricht dabei von Mandatsrelevanz. Kleine Fehler reichen nicht aus. Sind diese Voraussetzungen hier erfüllt?

Wahlfehler sind ohne Zweifel passiert. Zahlreiche Stimmzettel sind falsch zugeordnet worden. Aber hat das Auswirkungen auf das Parlament gehabt? Streng genommen müsste das BSW konkret nachweisen, durch welche Zählfehler ihm in der Summe insgesamt 9529 Stimmen verloren gegangen sind. Das wären dann Wahlfehler, die enorme Auswirkungen auf das Parlament hätten. Ohne sie hätte das BSW die Fünfprozenthürde übersprungen und wäre im Bundestag. Die aktuellen politischen Mehrheiten wären andere; das Parlament müsste eine neue Regierung bilden.

Allerdings gibt es dabei ein Problem. Das BSW hat nicht 9529 oder mehr konkrete Zählfehler substantiiert nachgewiesen. Dafür fehlen ihm die Informationen und der Zugriff auf die archivierten Stimmzettel. Aber die zahlreichen Fehler, auf die es hingewiesen hat, sind starke Indizien dafür, dass mit großer Wahrscheinlichkeit weitere Zählfehler vorgekommen sind. 

Die Verantwortung von Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht steht an einer Wegscheide. Es kann den einfachen, den formalen Weg gehen und die Beschwerde zurückweisen. Begründung: Die bisher nachgewiesenen Zählfehler sind zu wenige und damit nicht mandatsrelevant. Sie verändern nicht die Zusammensetzung des Bundestages. Dieser Weg ist verlockend: Mit wenig Aufwand hätte das Gericht die Wahlprüfung vom Tisch. Aber die Zweifel am Wahlergebnis wären nicht beseitigt. Rein formale Entscheidungen sind selten überzeugend.

Es gibt aber auch einen zweiten, viel mühsameren Weg. Die Richter können auch eine Neuauszählung der Wahl anordnen. Dann könnten sie mit Sicherheit feststellen, welchen Umfang die Zählfehler tatsächlich haben. Das könnte eine Nachzählung aller Wahlbezirke sein. Möglicherweise reicht es aber aus, wenn auf statistischer Grundlage in ausgewählten, repräsentativen Wahlbezirken neu gezählt wird. Dann gibt es eine verlässliche Basis für eine Entscheidung. Sind es mehr als 9529 Stimmen, die das BSW dazubekommt, kommt die Partei in den Bundestag. Sind es weniger, ändert sich an der Zusammensetzung des Parlaments nichts.

Aus demokratischer Sicht ist der zweite Weg der richtige. Im Zentrum der Demokratie steht die Wahl. Durch sie verteilt das Volk, der Souverän, die politische Macht. Sie ist die entscheidende politische Weichenstellung für die Zukunft. Nur wer gewählt ist, darf Macht ausüben. In der Demokratie ist der Wahlakt sakrosankt. Hier dürfen keine Fehler passieren. Die Wahl muss über jeden Zweifel erhaben sein. Schon leichte Zweifel, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist, beschädigen das Vertrauen in die Demokratie sehr. Die Verantwortung des Gerichts ist deshalb groß. Es geht nicht um das BSW. Es geht um die Demokratie.

Karlsruhe und die Politik

Das Bundesverfassungsgericht arbeitet nicht im luftleeren Raum, sondern in einem hoch politischen Umfeld. Es steht natürlich unter politischem Druck. Selbstverständlich hat weder die Regierung noch das Parlament Interesse an einer Neuauszählung der Wahl. Es könnten ja Mehrheit und Mandate verloren gehen. Karlsruhe braucht deshalb Rückgrat, um die Verfassung gegenüber den politischen Erwartungen und dem Druck durchzusetzen. Hoffentlich trifft das Gericht eine Entscheidung, die das Vertrauen der Bürger in die Integrität der Wahl stärkt. Dann hätte die Verfassung diesen Stresstest bestanden.

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