„Kein Politiker
äußert sich dazu. Was muss ich als Mutter daraus schließen? Dass so
etwas zum neuen Alltagsrisiko in Deutschland gehört? Oder möchte man das
Thema Gewalt und Migration vor den Landtagswahlen lieber nicht so groß
fahren? ... Mich macht diese verrohte Abgestumpftheit fertig. Richtig
fertig. Dass so ein Ereignis kaum noch eine Reaktion hervorruft, ist
fast genauso schlimm wie das Ereignis selbst.“
Dieses
„fertig Sein“ ist nichts anderes als das Entsetzen darüber, dass der
Staat seinem ureigenen Zweck nicht nachkommt. Das ist nämlich der Schutz
der eigenen Bevölkerung. Ein Staat, der seine Bürger so „fertig“ macht,
verliert ihr Vertrauen und im Endeffekt sich selbst. Er delegitimiert
sich.
Wer delegitimiert eigentlich diesen Staat?
Seit
den Protesten gegen die Corona-Politik ist der Begriff
„Delegitimierung“ nicht mehr nur Politologen bekannt. Dafür sorgten die
Beamten des Bundesamts für Verfassungsschutz, indem sie die
Wortkonstruktion „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des
Staates“ herbeifantasierten, um die Beobachtung von Demonstranten und
Aktivisten gegen eine längst als ungerechtfertigt entpuppte Politik der
offenen Diskriminierung und Drangsalierung zu rechtfertigen. Die Verfassungsschützer – wohlgemerkt: dem Innenminister gegenüber
weisungsgebunden, also nicht unabhängig – behaupten: „Die Akteure im
Delegitimierungsspektrum zielen darauf ab, das Vertrauen in das
staatliche System zu erschüttern und dessen Funktionsfähigkeit zu
beeinträchtigen.“ Durch die „Verächtlichmachung von Repräsentantinnen
und Repräsentanten sowie staatlichen Institutionen“ sei die „die Grenze zu tatsächlichen Anhaltspunkten für verfassungsfeindliche Bestrebungen in Einzelfällen überschritten“.
Der
Begriff Legitimation ist vom lateinischen „lex“ (Gesetz) abgeleitet und
bedeutet in etwa Rechtfertigung. Die Existenz von Staaten
beziehungsweise staatlichen Handelns wird üblicherweise normativ
legitimiert durch die Staatszwecke. Und der erste Staatszweck ist, eine
Friedensordnung und Schutz für die Bürger zu schaffen, um zu verhindern,
wie Thomas Hobbes so schön formulierte, dass der Mensch des Menschen
Wolf ist. In der politischen Theorie nimmt man daher üblicherweise an,
dass die Legitimation des Staates beziehungsweise der Herrschenden
aufhört, wenn dieser erste Zweck nicht erreicht wird. Dann haben die
Regierten sogar ein Widerstandsrecht.
Ein Staat kann sich auch
noch weitere Zwecke selbst verordnen. Zum Beispiel das Ziel der
Wiedervereinigung, das die Bundesrepublik 1990 erreichte. Oder
moralische Normen wie das Sozialstaatsprinzip, Gleichberechtigung der
Geschlechter und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, die im
Grundgesetz stehen. Die real existierende Migrationspolitik der
Bundesrepublik offenbart, dass de facto viele Staatsrepräsentanten und
Meinungsmacher offenbar auch eine humanitäre Verpflichtung zur Aufnahme
und Versorgung möglichst vieler bedürftiger Nicht-Bürger als eine Art
Staatszweck empfinden.
Der innere Frieden und Schutz der Bürger muss Vorrang haben
Aber
die Mehrheit der Bürger dürfte das anders sehen. Und vor allem: Die
innere Friedensordnung und somit der Schutz der eigenen Bürger bleibt
der Urzweck jedes Staates, sein eigentlicher Entstehungsgrund, und hat
daher im Endeffekt immer Vorrang. Wer diesem zuwiderhandelt,
delegitimiert unvermeidlich auch den Staat selbst.
Davon abgesehen, dass aus den Formulierungen des
Bundesverfassungsschutzes eine für eine freiheitliche Gesellschaft
unerträgliche Arroganz und vordemokratische Gutsherrenmentalität von
Staatsdienern gegenüber ihrem eigentlichen Dienstherrn, nämlich dem Volk
als Souverän, spricht: Die Legitimität eines Staates und seiner
Institutionen und Repräsentanten kann dieser, sofern er ein
demokratischer sein will, nur aus dem Willen des souveränen Volkes
herleiten. Einzelne Repräsentanten des Volkes dürfen deswegen vom Volk
durchaus verachtet werden, weil das Volk der Souverän ist. Das ist der
Unterschied zu einer vordemokratischen Monarchie: In der wird die
Legitimation vom souveränen Monarchen abgeleitet, der angeblich von Gott
eingesetzt ist – und nicht verächtlich gemacht werden darf.
Es
ist daher völlig unsinnig, Bürgern vorzuwerfen, dass sie den Staat
„delegitimieren“. Das kann der Staat, beziehungsweise können seine
Repräsentanten nur selbst. Staatliche Akteure, die Gefahren oder
Gefährder des inneren Friedens nicht nur gewähren lassen, sondern sogar
noch mutwillig potentielle neue einführen, arbeiten damit also aktiv
gegen den ersten Staatszweck des inneren Friedens und somit an ihrer
eigenen Delegitimierung beziehungsweise derjenigen des gesamten
Staatswesens, das sie repräsentieren.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen