Briefwähler unterscheiden sich im Wahlverhalten systematisch von den
Urnenwählern. Die Wahlen der letzten Jahre zeigen: Tendenziell sind die
Ergebnisse für CDU/CSU und Grüne bei Briefwahlen besser. Bei der AfD ist
es umgekehrt: Sie erhält bei den Briefwählern traditionell deutlich
weniger Stimmen als bei den Wählern, die zur Urne gehen. Diese
Differenzen sind deutlich. Daraus speist sich der Verdacht, bei
Briefwahlen würde gefälscht. Aber Korrelation ist nicht Kausalität. Es
ist nicht unbedingt die Briefwahl, die das ungleiche Wahlverhalten
verursacht. Eher spiegeln die unterschiedlichen Ergebnisse, wie
unterschiedlich die Wähler sind. Zur Briefwahl neigen eher ältere
Wähler, die körperlich weniger mobil sind, und jüngere Menschen, die so
mobil sind, dass sie am Wahlsonntag nicht zu Hause sein wollen. Das sind
tendenziell genau die Bürger, die CDU/CSU und die Grünen wählen. Kurz:
Weil die Briefwähler nicht repräsentativ sind, können auch die
Briefwahlergebnisse nicht repräsentativ sein. Die Diskrepanz muss nicht
beunruhigend sein. Grundgesetz: Leitbild Urnenwahl
Nicht
jede Wahl ist eine demokratische Wahl. Damit man eine Wahl wirklich
demokratisch nennen kann, muss sie bestimmte Qualitätskriterien
erfüllen. Die deutsche Verfassung nennt fünf Anforderungen: Eine
demokratische Wahl muss allgemein, unmittelbar, frei, geheim und gleich
sein.
Die Briefwahl dient der Allgemeinheit der Wahl.
Demokratisch ist eine Wahl nur, wenn grundsätzlich alle Bürger
stimmberechtigt sind und gewählt werden können. Vor diesem Hintergrund
ist die Briefwahl wichtig. Sie ermöglicht mehr Bürgern die Wahl. Sie
zielt auf eine möglichst umfassende Teilnahme an der Wahl. In mehreren
Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht die Briefwahl deshalb
als verfassungskonform akzeptiert.
Gleichzeitig ist die Briefwahl aber verfassungsrechtlich höchst
bedenklich. Sie gefährdet die Freiheit und die Geheimheit der Wahl.
Beides kann im Wahllokal garantiert werden. In der Einsamkeit der
Wahlkabine ist der Wähler frei von Druck, und niemand kann sehen, wie er
gewählt hat. Durch Öffentlichkeit im Wahllokal wird sichergestellt,
dass die Wahl den demokratischen Ansprüchen entspricht. Bei der
Briefwahl ist das anders. Hier funktioniert die Kontrolle durch
Öffentlichkeit nicht. Die Wahlzettel werden zu Hause, im Alten- und
Pflegeheim, in der Ferienwohnung an der Ostsee oder anderswo ausgefüllt.
Niemand kann kontrollieren, ob der Wähler tatsächlich selbstbestimmt
gewählt hat – oder ob der Ehepartner am Küchentisch oder der
Altenpfleger am Pflegebett die Hand geführt hat.
Manipulationsmöglichkeiten bietet auch der Transport der Wahlbriefe
durch die Post oder die Behandlung der Wahlunterlagen in den kommunalen
Ämtern. Auch da gibt es keine Öffentlichkeit, die kontrollieren könnte.
Wahlfälschung als Problem
Das
sind reale Gefahren, die im Interesse der Allgemeinheit der Wahl
hingenommen werden können – aber nur, solange die Briefwahl die Ausnahme
bleibt. Das hat Karlsruhe immer wieder betont. Es sieht die Urnenwahl
als Leitbild; Briefwahlen sind die Ausnahme. Spätesten bei den
Bundestagswahlen 2021 und 2025 hat sich allerdings gezeigt, dass die
Briefwahlen zur gleichberechtigten Alternative geworden sind. Ein
riefwahlanteil von 47,3 Prozent (2021) und von 37 Prozent (2025)
spricht Bände. Ob das noch verfassungsgemäß ist, ist zweifelhaft. Die
Freiheit und die Geheimheit der Wahl sind zu wichtig, um sie durch
flächendeckende Briefwahlen zu gefährden. Der Gesetzgeber muss dringend
tätig werden, um im Wahlrecht wieder verfassungskonforme Zustände zu
schaffen.
Das sind keine bloß theoretischen Risiken. Wahlfälschungen kommen
durchaus vor. Besonders bekannt geworden ist die Wahlfälschung zur Wahl
des Stadtrats in Stendal im Jahr 2014. Ein CDU-Stadtrat hatte in über
150 Fällen Briefwahlunterlagen gefälscht. Er wurde rechtskräftig
verurteilt, der damalige Präsident des Landtags in Magdeburg trat wegen
Vertuschungsvorwürfen zurück, und der Landtag setzte einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein.
Weitere Fälle sind in der Öffentlichkeit bekannt geworden. Ist das eine
umfassende strafrechtliche Aufarbeitung weniger Ausnahmefälle – oder
nur die Spitze des Eisbergs? Erfahrungsgemäß ist die Dunkelziffer hier
sehr groß. Das ist beunruhigend.
Ohne Vertrauen keine Demokratie
Eine
Demokratie lebt vom Vertrauen. Vor allem müssen die Bürger darauf
vertrauen können, dass Wahlen absolut ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Schon der leiseste Verdacht, dass eine Wahl manipuliert worden sein
könnte, zerstört das Vertrauen. Dann kann die Wahl ihre wichtigste
Funktion nicht mehr erfüllen: Sie kann die staatliche Macht nicht mehr
legitimieren. Das wäre fatal. Der Ausschluss von AfD-Politikern von den
Bürgermeister- und Landratswahlen in Niedersachsen ist deshalb eine
Beschädigung der Demokratie. Und aktuell bekannt gewordene Pannen beim
Versand von Briefwahlunterlagen in Magdeburg sind sicher auch keine
vertrauensbildende Maßnahme.
Wir leben in einer gespaltenen Gesellschaft. Der Diskurs ist aggressiv. Das Vertrauen in den Mitbürger und die staatlichen Institutionen ist beschädigt.
Das politische Klima ist vergiftet. In einer solchen Situation ist es
besonders wichtig, dass eine Wahl vorbildlich und fehlerfrei
durchgeführt wird. Die anstehenden Landtagswahlen sind keine Wahlenwie jede andere. Sie können ein Beitrag sein, das Vertrauen der Menschen
in die Demokratie wieder zu stärken. Sie können aber auch das
Misstrauen verschärfen und das Klima in der Gesellschaft weiter
vergiften, wenn sie den Verdacht schüren, das Wahlergebnis sei
manipuliert worden. Sie sind ein Stresstest für die Demokratie.
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