Michael Graf von Bassewitz , 13.01.2024Das Bürgergeld soll
Erwerbspersonen, die unverschuldet ihren Job verlieren, ein schnelles
Comeback in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Doch es lädt ein zu
Missbrauch, Willkür – und geschickter Einkommensvermehrung. Experten
fordern eine Reform.
Eberhard Sasse sucht Arbeitskräfte. Der Aufsichtsratsvorsitzende und langjährige Chef des Facility-Dienstleisters Dr. Sasse AG
beschäftigt rund 9000 Mitarbeiter. Die Arbeitskräfte für den
Reinigungs- und Sicherheitsbereich sollen integer, verlässlich und
motiviert sein. Sie müssen keine akademischen Überflieger sein. Aber
Sasses Joboffensive stockt. Er findet keine Leute. „Wir stehen in
direkter Konkurrenz zum Bürgergeld“, sagt Sasse. „Gerade im Bereich der
einfachen Dienstleistungen können wir nicht mehr mithalten – Geld ohne
Gegenleistung gibt es bei uns nicht.“ Die Personalsuche werde
„immer schwieriger“, sagt Sasse. „Kaum noch Leute bewerben sich bei uns.
Mittlerweile haben wir 450 offene Stellen – das ist jeder zwanzigste
Posten. Das muss jetzt durch Überstunden der Mitarbeiter abgearbeitet
werden und belastet das Personal noch mehr.“
450 offene Stellen – bei 2,6 Millionen Arbeitslosen.
Wie
Sasse wundern sich deutschlandweit viele Unternehmer, dass ihnen
Bewerber fehlen. Das Bürgergeld – gedacht als Grundversorgung während
der Arbeitssuche – lädt offenbar immer mehr Bezieher „zum Bleiben“ ein.
Viele könnten arbeiten. Aber das Bürgergeld macht mitunter träge,
demotiviert – und sorgt für kreative Einkommensbiografien.
Rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger gibt es derzeit. Davon sind
2,6 Millionen Menschen arbeitslos, eine Million schon lange Zeit. Auch
in den 5,5 Millionen enthalten sind Teilzeit-Arbeiter, die mit dem
Bürgergeld auf das Existenzminimum aufstocken. Der Steuerzahler pumpt
jedes Jahr rund 24 Milliarden Euro in das System. Das ist deutlich mehr
Geld, als der Bundesbildungsministerin zur Verfügung steht.
100.000
weniger Empfänger würden den Haushalt um zwei bis drei Milliarden Euro
entlasten - je nachdem, ob man den Mindest- oder den Durchschnittslohn
zu Grunde legt, so eine Rechnung der CDU. Der Staat spare einerseits das
Bürgergeld und habe gleichzeitig mehr Einnahmen durch Steuer- und
Sozialabgaben zur Verfügung.
Die Frage muss also gestellt werden: Wäre es nicht an der Zeit, das System zu reformieren? Oder zugespitzter gefragt: Verschwendet der Staat hier Geld und Arbeitskräftepotenziale im großen Stil?
Arbeitsminister Hubertus Heil
(SPD) machte Anfang des Jahres einen ersten Aufschlag. Er hat – mit
deutlicher Zeitverzögerung – den Totalverweigerern den Kampf angesagt,
zumindest soll es so aussehen. Wer sich zumutbarer Arbeit
entgegenstelle, dem werden die Bezüge gestrichen. In der Opposition
halten das viele für einen unnützen Placebo- und Showeffekt. Hoch sind
die Ersparnisse tatsächlich nicht. Ökonomen fordern eine viel
grundsätzlichere Reform.
Die Experten kritisieren vor allem sieben Fehlanreize des Systems:
#1 Das Bürgergeld steigt stark
Wer
unverschuldet seinen Job verliert, der kann sich auf das Grundprinzip
des Sozialstaats verlassen: Die Existenz wird ihm garantiert. Dazu
gehören die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat,
Haushaltsenergie oder persönliche Extra-Bedürfnisse. In der
Berechnungsgrundlage des Bürgergelds fließen zahlreiche Elemente des
täglichen Bedarfs ein.
Hinzu kommen die Ausgaben für Wohnen und
Heizen. Auch die übernimmt der Staat im Leistungsfall. Familien mit
Kindern erhalten zusätzliches Kindergeld.
Zum Jahresbeginn ist
das Bürgergeld um zwölf Prozent gestiegen – für Alleinstehende auf 563
Euro, ohne Wohn- und Heizgeld. Der Grund: In die Berechnung floss die zu
erwartende Inflation hinein, die auf Basis einer Schätzung Anfang 2023
gemacht wurde. Damals stand die Inflation auf ihrem Höhepunkt, das
Bürgergeld wurde mit Beginn des Jahres automatisch um 12 Prozent
angepasst. Kaum ein Arbeiter hat diese Steigerung mit nach Hause nehmen
können. Der Mindestlohn ist 2024 nur um 3,4 Prozent gestiegen. Ökonom Clemens Fuest vom ifo Institut in
München warnt vor Fehlentwicklungen und falschen Anreizen beim
Bürgergeld. Fuest rechnete vergangene Woche der CSU-Spitze bei der
Klausurtagung in Seeon ein Beispiel vor:
Ein Ehepaar mit zwei Kindern kommt auf ein Bruttoeinkommen in Höhe
von 3.000 Euro pro Monat. Der Stundenlohn liegt bei 20 Euro, einer der
beiden arbeitet 37,5 Stunden pro Woche. Das Ehepaar überlegt, 100
Stunden pro Monat mehr zu arbeiten. Das wären 25 Stunden pro Woche mehr,
also eine „Zweidrittelstelle“. Das Bruttoeinkommen steigt demnach von
3.000 auf 5.000 Euro.
Das verfügbare Einkommen würde laut ifo -Berechnungen
nach Abzug von Miet- und Heizkosten und bei Inanspruchnahme aller
möglichen Sozialleistungen um lediglich 32 Euro steigen. Das wären 0,32
Euro mehr pro Stunde. Man muss kein Ökonom sein, um zu erkennen, dass
die Motivation zur Mehrarbeit im Keim erstickt wird.
Das ifo Institut gibt dem Bürgergeld auch deshalb einen Denkzettel, bescheinigt ihm einen „erheblichen Reformbedarf“.
#2 Das Bürgergeld erstickt die Anreize zur Arbeitsaufnahme
Das
Bürgergeld soll Arbeitslose wieder in Arbeit bringen. Die Grundidee:
Wer eine neue Arbeit aufnimmt, darf einen Teil des Einkommens behalten.
Der Verdienst wird also gar nicht oder zumindest nicht komplett
verrechnet mit dem Bürgergeld. Das soll den Anreiz erhöhen, neue Jobs
anzunehmen – und idealerweise bald ganz und freiwillig aus dem
Arbeitslosensystem auszusteigen.
Bei den Hinzuverdienstgrenzen
das richtige Maß zu finden, ist nicht einfach. Experten zufolge ist die
Bremswirkung inzwischen hoch.
Das aktuelle System sieht vor: Wer
bis zu 100 Euro dazuverdient, darf alles behalten. Danach werden bei
einem Hinzuverdienst von 100 bis 520 Euro 20 Prozent und ab 520 bis
1.000 Euro 30 Prozent auf die Sozialleistung angerechnet. Ab 1.000 Euro
wird das Hinzuverdienen aber völlig unattraktiv, weil nur noch zehn
Prozent des Hinzuverdienstes behalten werden dürfen.
Ein Experten-Gutachten unter Leitung von Andreas Peichl vom ifo Institut ,
das von Arbeitsminister Heil selbst in Auftrag gegeben wurde, legt die
fragwürdige Konstellation bei den Hinzuverdiensten offen. Darin urteilt
Peichl hart über das jetzige Bürgergeld: Es gebe „einen weiterhin
erheblichen Verbesserungsbedarf in den Erwerbsanreizen, die von den
Systemen der sozialen Sicherung in Deutschland ausgehen.“
Peichl
hat auch eine Idee: Er schlägt vor, den betroffenen Beschäftigten
deutlich mehr von ihrem Lohn zu lassen als bisher, indem ihnen weniger
Sozialleistungen gestrichen werden. So könne sich Arbeit tatsächlich
wieder lohnen – auch aus der Perspektive eines Bürgergeld-Empfängers.
Und das Bürgergeld wirke dann wie ein "Trampolin" in den Arbeitsmarkt.
Die
CDU fordert inzwischen einen kompletten Kurswechsel. Vor wenigen Tagen
trafen sich führende Politiker der Union in Heidelberg, um eine neue
Beschlusslage für den Bundesvorstand der CDU vorzubereiten. In der
Heidelberger Erklärung heißt es, dass die Christdemokraten „das von der
Ampelregierung eingeführte ‚Bürgergeld’ wieder abschaffen“ wollen.
Im
Kern fordert die CDU ein Zurück zu der Vor-Bürgergeld-Ära – und eine
Zweiteilung der Sozialleistung. „Wer lange Jahre in die
Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und arbeitslos wird, bekommt mit
dem Arbeitslosengeld eine Versicherungsleistung“, heißt es in dem
Eckpunktepapier. „Wir wollen, dass für langjährig Versicherte das
Arbeitslosengeld in den ersten Monaten einer nicht selbst verschuldeten
Arbeitslosigkeit höher ist als heute.“
Anders sieht es dann beim
zweiten Teil der Arbeitslosenhilfe aus, dem früheren Hartz IV. Dieser
sei eine von der Allgemeinheit zu zahlende Sozialleistung, „die sich
nach Bedürftigkeit“ ausrichte. Die Union fordert „erhöhte
Mitwirkungspflichten und Sanktionsmöglichkeiten für arbeitsfähige
Leistungsbezieher“. Der Bezug müsse so schnell wie möglich beendet
werden.
CDU-Politiker Mathias Middelberg geht
Arbeitsminister Heil deshalb scharf an: „Er weiß um den Missstand,
verteidigt jedoch ein ungerechtes Bürgergeld-System, nur um den
Parteifrieden in der SPD nicht zu belasten.“
Auch innerhalb der Ampel werden die kritischen Stimmen lauter. Christian Dürr , Fraktionsvize der FDP, sagte The Pioneer, e s
gebe im Bürgergeld immer noch Elemente aus dem alten Hartz-IV-System,
die Leistung eher bestrafen als honorieren. Dürr betonte:
"Vielen Beziehern wird die Motivation genommen, Arbeit aufzunehmen".
Das
müsse sich ändern. Die Bundesregierung müsse „noch in dieser
Legislaturperiode das Anreizsystem beim Bürgergeld verbessern“.
#3: Das Bürgergeld zementiert die Teilzeit-Gesellschaft
Als
Homo Oeconomicus berechnet jeder für sich, ob Kosten und Nutzen im
Gleichgewicht stehen. Viele kommen zu dem Schluss: Am meisten nützt mir
der Bezug von Bürgergeld mit einer zusätzlichen Teilzeit-Stelle. Die
wird kaum besteuert und mir wird das Leben und die Wohnung vom Staat
finanziert.
Auch die aus Polen stammende Unternehmerin Urszula Wessler leidet
unter diesem Phänomen. Sie ist Inhaberin eines Nagelstudios in
Osnabrück und beklagt: „Ich bekomme überhaupt keine Bewerbungen mehr.“
Wenn
sie dann doch eine Bewerberin vom Arbeitsamt geschickt bekam, sagte ihr
die Frau, 13 Euro in der Stunde lohnten sich nicht für sie in der
Ausbildung. Bewerberinnen für Vollzeitstellen bekomme sie eh kaum noch:
„Fast alle wollen Teilzeit arbeiten.“
#4 Das Bürgergeld erschwert die Integration
Das Bürgergeld geht fast zur Hälfte an ausländische Staatsbürger Links: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Nationalität, im September 2023 Den
fehlenden Arbeitsanreiz nutzen nicht nur Deutsche. Fast die Hälfte der
Bürgergeld-Empfänger haben inzwischen einen ausländischen Pass. Den
größte Anteil daran machen Ukrainer aus. Sie bekamen Bürgergeld von
Anfang an. Normalerweise steigen Ausländer über das
Asylbewerberleistungsgesetz in das Sozialsystem ein. Inzwischen erlebt die Politik die Kehrseite der Integrationsmaßnahme.
Während ukrainische Kriegsflüchtlinge in Ländern wie Polen, Tschechien,
aber auch Dänemark zu zwei Dritteln und mehr arbeiten, liegt der Anteil
in Deutschland bei 18 Prozent, wie aus einer Analyse der Friedrich-Ebert-Stiftung zu entnehmen ist.
Der Autor der Analyse, Dietrich Thränhardt ,
hält dies für besorgniserregend: „Arbeit ist ein Schlüssel zur
Integration. Wenn man eigenes Geld verdient, erwirbt man Selbstvertrauen
und Respekt, hat Kontakte auf gleicher Ebene und lernt damit auch die
Sprache schneller.“ Ziel der Ampel sei es stattdessen, dass die
Ukrainer nicht gezwungen sein sollen, Hilfsjobs anzunehmen. Sie sollten
nach Möglichkeit in ihren erlernten Berufen arbeiten und dafür erstmal
Sprachkurse belegen.
Doch auch hier fehlen die Anreize: Seit Juni
2022 bekommen Ukrainer unbefristet den regulären Bürgergeld-Satz, der
aktuell bei 563 Euro für alleinstehende Erwachsene liegt. Pro Kind gibt
es noch mal Hunderte obendrauf. Auch die Wohn- und Nebenkosten werden
bei Bedarf übernommen.
Anders ist es im europäischen Ausland: In
Tschechien bekommen Ukrainer eine monatliche Soforthilfe von umgerechnet
200 Euro – nach fünf Monaten nur noch 130 Euro. Auch die
Krankenversicherung und die Kosten für die Unterbringung in einer
Sammelunterkunft werden inzwischen nur noch befristet übernommen. Die
Ukrainer werden so zum Arbeiten animiert.
In Polen kann auf Antrag
eine Einmalzahlung von umgerechnet 66 Euro sowie Kindergeld in Höhe von
110 Euro pro Monat ausgezahlt werden; darüber hinaus gibt es keine
Sozialhilfe mehr. Wer länger als vier Monate in einer Sammelunterkunft
lebt, muss die Kosten zur Hälfte selbst übernehmen.
Die Osnabrücker Unternehmerin und gebürtige Polin Urszula Wessler ,
die öfter bei der Familie in Polen zu Besuch ist, berichtet: „Überall,
egal ob im Supermarkt, Nagelstudio oder Handwerksbetrieb, sieht man
ukrainische Flüchtlinge, die arbeiten. In Deutschland sehe ich kaum
welche.“
Heißt: Die Flüchtlinge werden im Gastgeberland
angehalten, zu arbeiten, um sich selbst zu versorgen und auch am
effektivsten zu integrieren – in Deutschland nicht. Und nicht nur
Ukrainer führt das zu uns. Auch unter Syrern und Afghanen ist
Deutschland einer der beliebtesten Zufluchtsorte.
#5 Das Bürgergeld sanktioniert nur symbolisch
Wer
nicht arbeiten will, wird sanktioniert – so steht es im Regelstatut.
Die Höhe davon schwankt aber stark: Seit einer Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2019 sieht man einen deutlichen Knick
in der Höhe der Sanktionen. Damals wurde die Höhe der Sanktionierungen
für verfassungswidrig erklärt. Seitdem kann man Arbeitsverweigerern bei
Vertragsverletzungen weniger stark Geld wegnehmen.
Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) liegt „der
Anteil der sanktionierten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im
Bürgergeldbezug“ derzeit bei 0,6 Prozent.
Kommt jetzt die Rolle zurück? Der neue Plan von Hubertus Heil
sieht vor, dass Totalverweigerern von zumutbarer Arbeit für bis zu zwei
Monate die finanzielle Unterstützung komplett entzogen werden kann. Das
BMAS hofft darauf, dass Bürgergeld-Bezieher so eher einen Job annehmen.
Dieser „präventive Teil“ mache gar den größten Teil der
prognostizierten Einsparungen aus, heißt es aus dem Ministerium. 170
Millionen Euro soll das insgesamt sparen.
Das Ziel sei, „dass
Personen und alle Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft idealerweise gar
nicht erst bedürftig werden, beziehungsweise bleiben, weil sie künftig
zumutbare Arbeitsangebote nicht ablehnen oder ihre Arbeit bereits zuvor
nicht aufgeben.“ akt ist, dies würde nur einen sehr kleinen Teil an Menschen treffen,
im letzten Jahr zählten lediglich wenige tausend Menschen zur Gruppe der
Totalverweigerer.
Ob es tatsächlich auch in der Praxis so weit
kommt, ist unklar: Die Jobcenter vor Ort gehen den „letzten Schritt“
äußerst ungern, ist aus verschiedenen Jobcentern zu hören. Vertreter der
Jobcenter berichten, dass viele Berater harte Sanktionen scheuen
würden. Selbst hart gesottene Arbeitslosenberater ziehen ungern die
Ultima Ratio. Kaum jemand entzieht anderen gerne die Existenzgrundlage.
Der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Gebäudereiniger , Wolfgang Molitor ,
ist sich sicher: „Damit eine stärkere Sanktionierung von
Arbeitsverweigerern funktioniert, muss die Politik die Jobcenter
ermutigen, die Sanktionen konsequent und rechtssicher anzuwenden.“
#6 Das Bürgergeld ist bürokratisch
Das
Bürgergeld als Nachfolger von Hartz IV sollte weniger bürokratisch
werden. Aber die Erwartungen sowohl von Jobcentern als auch von
Bürgergeld-Beziehern wurden enttäuscht. Viele Schritte, Absprachen und
Hürden bleiben. Allein das Merkblatt zum Bürgergeld umfasst hundert
Seiten. Betroffene haben Schwierigkeiten, da durchzusteigen.
Seit
Juni 2022 sind die Jobcenter nun auch noch für die geflüchteten
Ukrainer zuständig, das heißt für die Mehrheit der 1,1 Millionen
Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind. Die Jobcenter kommen
nicht mehr hinterher. Zusätzlich will die Bundesregierung den Jobcentern
im kommenden Jahr 700 Millionen Euro wegkürzen.
CDU-Fraktionsvize Mathias Middelberg ist sich der
Bedeutung einer Verwaltungsreform bewusst. Arbeitslose zu sanktionieren,
weil sie sich etwa unkooperativ verhielten, sei „nicht einfach“, sagt
er. Das erfordere einen hohen Kontrollaufwand. „Wir müssen dahin kommen,
die Arbeitsagenturen von Bürokratie zu entlasten“, sagt Middelberg. Das
sei „ein wichtiger nächster Schritt“.
#7 Das Bürgergeld lässt sich mit Schwarzarbeit kombinieren
Dabei geht es bei den Stütze-Empfängern häufig nicht einmal um die Existenzgrundlage. Arbeitsexperte Friedrich Schneider von der Universität Linz schätzt, dass rund ein Drittel der erwerbsfähigen Bürgergeld-Bezieher schwarz dazu verdient.
Auch
der Bundesregierung ist das Thema bekannt: Die Ampel erklärte auf eine
Anfrage der Linken, dass es 2022 insgesamt 82.269 Hinweise auf
„Überzahlungen“ beim Bürgergeld gab. Das betrifft mit 78.382 Fällen vor
allem Personen, die zwar Bürgergeld bezogen haben, aber trotzdem
Einkünfte aus einer geringfügigen oder versicherungspflichtigen
Beschäftigung hatten. Mit anderen Worten: Sie haben zu viel Bürgergeld
erhalten.
Auch Unternehmer Sasse erkennt: „Das schwarze Brett in
den Baumärkten ist voll mit Arbeitsangeboten von falsch verstandener
‚Nachbarschaftshilfe’ – und man kann ihnen ihr Handeln nicht verübeln.
Sie bekommen ihre Wohnung und ihr Leben finanziert und obendrauf kriegen
sie noch unversteuertes Geld, etwa durchs Putzen in Privatwohnungen.“
Fazit:
Arbeit muss sich lohnen – auch für die, die nicht arbeiten wollen. Das
Bürgergeld sollte Anreize zur Arbeit schaffen und Anreize zum Nichtstun
abschaffen. Bundeskanzler Olaf Scholz sollte vielleicht noch mal bei Gerhard Schröder durchklingeln.
Sein alter Chef hatte für die Reform des Bürgergeldes bereits die
passende Parole formuliert: Erst fordern, dann fördern.
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