Gabor Steingart, 17.09.2023, 18 Min
Die Menschen können darauf vertrauen, dass wir ihre Probleme angehen. Als Ministerpräsidenten wollen und werden wir gemeinsam mit dem Bundeskanzler unseren Beitrag dazu leisten.
Merz würde, sollte er zustimmen, eine staatsmännische Rede halten und anschließend bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seine Entlassung beantragen. Der Bundespräsident hat im Falle des Rücktritts und der darauffolgenden Neubesetzung zunächst das alleinige Vorschlagsrecht. Aber er würde sich natürlich zuvor mit den Spitzen der Koalition beraten. In Artikel 63 Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es:
Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
Das historische Vorbild: Nach Brandts Rücktritt am 6. Mai 1974 wurde Helmut Schmidt geheim mit 267 Stimmen gewählt und daraufhin vereidigt. Vorgeschlagen hatte ihn Bundespräsident Gustav Heinemann.
Darauf wären in diesem Szenario alle Beteiligten vorbereitet. Dem gesamten Prozedere muss eine Sondierung innerhalb der Union vorausgegangen sein: Wer kann Kanzler? Und wer kann an der Seite der SPD das Kanzleramt führen? Gesucht wird ein Mensch, der nicht nur die Überzeugten überzeugt, sondern der sich auch durch hohe Anschlussfähigkeit auszeichnet. Kein Brandt ohne Scheel. Kein Kohl ohne Genscher. Kein Schröder ohne Fischer. Kein Kanzler ohne Partner.
Heißt für einen Kanzlertausch: Der neue Kandidat muss an die SPD anschlussfähig sein, denn eine andere Formation als diese rechnet sich derzeit nicht. Bedeutet, dass der Koalitionspartner eingebunden sein muss und jeder neue Kanzler den Segen der SPD-Spitze und der SPD-Fraktion braucht. Danach würde auch Steinmeier fragen. Sollte sein vorgeschlagener Kandidat trotzdem durchfallen, so geht in der nächsten Phase das Vorschlagsrecht auf den Bundestag über.
Der Vorteil: Bei den aktuellen Mehrheitsverhältnissen – es braucht 316 Stimmen für eine Kanzlermehrheit – gibt es rechnerisch keine Mehrheit gegen CDU, CSU und SPD. Grüne, Linke und die AfD werden für dieses Spiel nicht gebraucht. Damit ist der Kreis der Mitwisser bei der Vorbereitung des Kanzlertausches klein. Und die Chance des Scheiterns gering. Das Überlebensinteresse der Abgeordneten von SPD, CDU und CSU schweißt sie zusammen.
Das Alternativszenario: Merz könnte versuchen, das Ruder herumzureißen und die CDU hinter sich zu versammeln. Er präsentiert – was sein Umfeld ihm schon länger rät – endlich ein schlüssiges Reformprogramm und verbindet das mit der Vertrauensfrage.
Die Vertrauensfrage: Der Bundeskanzler beantragt als alleiniger Antragsberechtigter, ihm das Vertrauen auszusprechen. Es folgt eine namentliche Abstimmung.
Vorbild Gerhard Schröder: Der hat am 16. November 2001 ebenfalls eine Vertrauensfrage gestellt. Er koppelte diese Vertrauensfrage mit dem Antrag zur deutschen Beteiligung am Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr (Operation Enduring Freedom) – also mit einer echten Sachentscheidung, nicht nur mit einer allgemeinen Vertrauensbekundung.
Die Abstimmung fiel knapp positiv aus (336 von 662 Stimmen), auch weil einige Abgeordnete der eigenen Koalition, die gegen den Einsatz waren, angesichts der Verknüpfung umschwenkten. Schröder ging als Sieger vom Platz.
Würde Merz das Vertrauen jedoch nicht ausgesprochen bekommen, hätte der Kanzler drei Optionen und kann frei entscheiden:
Neuwahlen beantragen – der Bundespräsident kann dann binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen. Rechtlich kann er das auch verweigern, in der Vergangenheit ist das jedoch nie passiert.
Als Minderheitskanzler weiterregieren.
Oder zurücktreten – siehe oben.
Rücktritt aller Minister: Wenn es keine Neuwahlen gibt, sondern sich die Mitte des Parlaments auf einen neuen Kanzler einigen kann, endet laut Artikel 69 Absatz 2 des Grundgesetzes „das Amt eines Bundesministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers“. Heißt: Klingbeil, Bas, Reiche und Co. würden ebenfalls entlassen und die Geschäfte nur noch bis zur Ernennung eines neuen Kabinetts weiterführen.
Wer dem neuen Kabinett erhalten bleiben soll, muss neu vorgeschlagen werden, vom Bundespräsidenten ernannt werden und vor dem Bundestag den Amtseid leisten. Der neue Kanzler ist dabei völlig frei. Das wäre – und genau darum geht es bei den Gesprächen hinter den Kulissen – ein echter Neuanfang.
Szenario drei: Merz bleibt hart und entscheidet sich, weder zurückzutreten noch die Vertrauensfrage zu stellen. In diesem Fall wäre die einzige Möglichkeit des Parlaments, den Kanzler zu stürzen, das konstruktive Misstrauensvotum. Aber hier kommt Merz die knappe Mehrheit seiner Koalition zugute. Denn ein Misstrauensantrag ist immer auch an einen direkten Nachfolgevorschlag geknüpft, dem mindestens 316 Abgeordnete zustimmen müssen.
Heißt: Merz selbst fällt weg – er stimmt kaum gegen sich. Bleiben 327 Koalitionsstimmen, die Union und SPD auf die Waage bringen – ab dem zwölften Abweichler wäre die Mehrheit hin. Trotz allem kann Merz auf Loyalisten wie Gitta Connemann, Tilman Kuban, Christian von Stetten und Co. zählen und könnte so womöglich das Misstrauensvotum zum Scheitern bringen. Linke und AfD würden, da beim konstruktiven Misstrauensvotum immer auch ein neuer Kanzler gewählt werden muss, wahrscheinlich keinen CDU-Kanzler unterstützen. Merz hätte überlebt.
Anders läge der Fall bei einem Kandidaten wie Hendrik Wüst, der in NRW mit den Grünen regiert. Zögen Teile der Grünen mit, womöglich in Erwartung einer späteren Regierungsbeteiligung unter Kanzler Wüst, spielten die Merz-Loyalisten keine Rolle mehr.
Fazit: Das Playbook für den Kanzlertausch ist den wenigen Akteuren, auf die es jetzt ankommt, bekannt. Auch dem Kanzler, der sich erkennbar mit seiner juristischen Lage befasst hat. Der Jurist Merz zeigte sich in dieser Woche kampfeslustig, als er vor dem BGA-Unternehmertag auftrat:
Das Grundgesetz gibt dem Bundeskanzler eine starke Stellung. Ich habe vor, diese Stellung auch zu nutzen.

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