09 September 2026

Mail von Martenstein - Lieber Hendrik Wüst - 09.09.2026

Mail von Martenstein

Lieber Hendrik Wüst,

Sie haben in Berlin angekündigt, dass Sie ein AfD-Verbot prüfen lassen. Verbotsexperten sollen herausfinden, ob das geht und wie man`s macht. „Wenn auf dem Tisch liegt, diese Partei kann verboten werden“, dann, so sagten Sie, sei das für Sie ein „Handlungsbefehl“.
Es geht dabei darum, so sagen Sie, „die Verfassung zu schützen“. Davon, dass CDU-Ministerpräsidenten wegen der vielen AfD-Wähler ihr Amt verlieren könnten, steht nämlich kein Wort im Grundgesetz. Ich habe nachgeschaut: Es steht wirklich nicht drin!

Ich sehe zwei praktische Probleme.

Erstens, die AfD könnte sich unter anderem Namen einfach neu gründen. Deshalb wäre es praktischer, wenn man das Verbot allgemeiner fasst. Etwa so: Oppositionsparteien, die mehr Stimmen als die CDU bekommen, sind laut Demokratie-Schutz-Gesetz automatisch verboten. Außerdem gehen mit so einem Parteiverbot fast immer Massenverhaftungen einher. Beim letzten Verbot – die KPD, 1956 – landeten Zigtausende im Knast, allein 6400 Mitglieder der Jugendorganisation FDJ.

Wir müssen also erst mal Platz in unseren überfüllten Gefängnissen schaffen. Wenn man Koks-Dealer freilässt, um stattdessen Ulrich Siegmund hinter Gitter zu bringen, könnte das allerdings landesweit für eine gewisse Unruhe sorgen, also für weitere Verhaftungen. Zum Glück haben wir in Berlin eine Menge Platz für Zelte, zum Beispiel das Tempelhofer Feld.

Das wollen Sie!

Fragt Ihr Harald Martenstein

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