VON FERDINAND KNAUSS am 28. Mai 2026 5 min
An die Kabinettsitzung vom Mittwoch sollte man Bundesminister
erinnern, wenn sie sich das nächste Mal gegen Reformen sperren mit dem
Allerweltsargument, Steuerentlastungen seien nicht seriös
gegenzufinanzieren. Ganz besonders gilt das für Bundessozialministerin
Bärbel Bas, die jüngst behauptete, es finde keine Einwanderung in die
Sozialsysteme statt, und schon im vergangenen Jahr die Sorgen um die
dauerhafte Finanzierbarkeit des Sozialstaats als „Bullshit“ titulierte.
Denn an diesem Mittwoch segnete das Kabinett den
„Flüchtlingskostenbericht“ des Finanzministeriums für 2025 ab.
Es
geht darin nur um die „Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von
Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und
Integrationskosten“. Diese betrugen im vergangenen Jahr 24,8 Milliarden
Euro. Das Pressereferat des Finanzministeriums, das nicht den gesamten
Bericht, aber die wichtigsten Zahlen an die Presse herausgibt, betont
dabei, dass diese Kosten gegenüber den Vorjahren rückläufig sind. Aber
soll man diese Zahlenreihe wirklich mit Erleichterung wahrnehmen?
Die Landesregierungen fordern daher die deutliche Erhöhung der
Zahlungen des Bundes. Hamburg mahnt zum Beispiel auch eine
„Dynamisierung“ der Bundesbeteiligung an. Mit anderen Worten: Man ist
sich sicher, dass die Kosten weiter steigen. Insofern ist auch schon der
Titel des Berichts eine Beschönigung: Es geht längst nicht um alle
Kosten „im Kontext Flucht und Migration“ sondern nur den unmittelbaren
Teil, den der Bund vor allem in Form von Kopfpauschalen (pro
Asylerstantrag 7500 Euro) für die Länder und Kommunen übernimmt.
Die wirklichen Kosten kennt niemand genau Die
wirklichen Gesamtkosten der Asylmigration, die tatsächlich eher als
Armutsmigration in die Sozialsysteme zu bezeichnen wäre, werden in
keiner offiziellen Statistik erfasst. Sie sind daher umstritten. Eine Studie von Bernd Raffelhüschen für die Stiftung Marktwirtschaft
kam 2024 zu einem desaströsen Fazit der real stattfindenden
Zuwanderung, obwohl er recht optimistische Annahmen über die
Qualifikation und die künftigen Erwerbsbiografien voraussetzte: „Der
Barwert der fiskalischen Bilanz der zukünftigen Migration ist negativ
und beträgt 149,7 Prozent des BIP. Obwohl die Altersstruktur der
Migrantinnen und Migranten potentiell eine demografische
Verjüngungsdividende birgt, führt dies in keinem der betrachteten
Szenarien zu einer positiven fiskalischen Bilanz der Migration.“
Doch auch wenn man auf solche prognostischen Gesamtrechnungen
verzichtet und die vielen Milliarden aus den Länderhaushalten und die
noch viel höheren Folgekosten für legalisierte Migranten beiseitelässt,
die bekanntlich etwa die Hälfte der Bürgergeld-/Grundsicherungsempfänger
ausmachen, sind alleine diese 242,5 Milliarden Euro in den vergangenen
zehn Jahren ein gewaltiger Negativbeitrag zur Schieflage der deutschen
Staatsfinanzen. Zur Veranschaulichung der Größenordnung: Der Betrag ist
fast anderthalb mal so hoch wie das Zeitenwende-Schuldenpaket für die
Bundeswehr und in etwa halb so groß wie das riesige Schuldenpaket, das
der Bund als „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ mit
Grundgesetzänderung zur Lockerung der Schuldenbremse aufnahm.
Gäbe
es einen eigenen Etat-Posten „Flüchtlingskosten“ im Bundeshaushalt,
stünde er nach dem Bärbel-Bas-Ministerium für Soziales, dem
Verteidigungsministerium, dem Verkehrsministerium, der Bundesschuld und
der Finanzverwaltung 2025 schon an sechster Stelle. Zum Vergleich: Das
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt erhielt 2025
nur 22,4 Milliarden Euro von den deutschen Steuerzahlern, das
Bundesgesundheitsministerium 19,3 Milliarden. Auch „Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend“ sind der Bundesregierung deutlich weniger
wert (nämlich 14,2 Milliarden) als die Versorgung von Asylmigranten.
Es gehört nicht viel Fantasie dazu, sich vorzustellen, wieviel leichter
die Stabilisierung der öffentlichen Haushalte und die gleichzeitige
Investitionen in Infrastrukturen, Bildung und Forschung fiele, die zur
Sicherung künftiger Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts
Deutschland notwendig sind, wenn die fiskalische Belastung durch den
„Kontext Flucht und Migration“ nicht wäre. Sofern man realistischerweise
davon ausgeht, dass die meisten per Asylantrag in die deutschen
Sozialsysteme Einwandernden von genau dieser Aussicht auf
Sozialtransfers angezogen werden, kann der Schlüssel zur Senkung der
Zuzugszahlen und damit der enormen fiskalischen Belastungen nur in der
Absenkung dieser Transfers liegen.
Die Menschenwürde in Euro und Cent
Die Reform der sozialen Sicherungssysteme und der Migration ist längst eigentlich dasselbe Problem.
Denn der deutsche Sozialstaat zieht sich durch seine abwegige
Großzügigkeit dauernd neue Empfänger an und bläht sich damit selbst auf.
Wenn Armutszuwanderer geringere Transfers zu erwarten hätten, kämen
voraussichtlich auch weniger nach Deutschland, wie die geringen Zahlen
etwa in den Ländern Ostmitteleuropas nahelegen.
Dieser eigentlich
naheliegenden Doppellösung zur Stabilisierung der öffentlichen
Haushalte und Befriedung der längst vollständig überlasteten
Aufnahmegesellschaft stehen hohe Hürden entgegen, juristische und
mentale. Die Bundesverfassungsrichter haben seit 2012 die Versorgung
jedes Zuwanderers auch mit noch so geringem Asylgrund unmittelbar mit
Artikel 1 des Grundgesetzes, also mit der „Würde des Menschen“,
verknüpft, die sie unmittelbar in Euro und Cent des Steuerzahlers
übersetzen. Demnach verletzen die meisten anderen Staaten der Welt ohne
Deutschlands hypermoralische Umverteilungsmaschinerie unablässig die
Würde des Menschen. Zu dieser höchstinstanzlichen Hybris deutscher
Verfassungsrichter kommt noch eine mindestens ebenso hohe Hürde der
ideologischen Verdrehtheit von deutschen Sozial- und somit auch
Einwanderungspolitikern. Für diese fand Sozialministerin Bärbel Bas in
der vergangenen Woche ganz unmissverständliche Worte. Die 24,8
Milliarden Euro dienen, so weiß man nun, für sie auch dem Zweck, das
deutsche „Einheitsbraun“ zu verdünnen.
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