Ebenfalls bedenklich war das Publikum, das den Auftritt begleitete. Unterstützer im Gerichtssaal klatschten und jubelten, als säßen sie in einer Theateraufführung. Ähnliches zeigte sich im Prozess gegen jene Aktivisten, die in Ulm in das Werk eines israelischen Rüstungskonzerns eingedrungen sein und ihn verwüstet haben sollen. Der Prozessauftakt Ende April versank im Chaos: Anwälte unterbrachen die Richterin, redeten durcheinander und verliessen geschlossen den Saal, als das Gericht die Personalien feststellen wollte.
Vor allem in Teilen der radikalen Linken gibt es bis heute eine erstaunliche Nachsicht gegenüber Gewalt, sobald sie in die richtige Erzählung passt. Dann wird Raub als Umverteilung verklärt, Einschüchterung als Antifaschismus und Zerstörung als antikolonialer Widerstand. Diese Sprache ist nicht harmlos, sondern dient dazu, die Wirklichkeit zu vernebeln.
Man kennt solche Muster jedoch auch aus Verfahren gegen Islamisten oder Rechtsextremisten. Staatsfeindliche Milieus unterscheiden sich ideologisch erheblich. Doch in einem Punkt ähneln sie einander: Sie akzeptieren den Rechtsstaat nur dort, wo er ihnen nützt. Seine Garantien nehmen sie in Anspruch. Seine Urteile verachten sie.
Haltung als Rechtfertigung
Sie machen den Gerichtssaal zur Kampfbühne, zeigen ihre Abscheu gegenüber einem Staat, der ihnen Rechte gewährt, die sie mit Füssen treten. Wenn die Verächtlichmachung rechtsstaatlicher Institutionen zur erwartbaren Begleitmusik politischer Verfahren wird, verschiebt sich etwas. Dann wird die Schmähung der Justiz zum vermeintlich revolutionären Stilmittel. Doch Gerichtsverfahren sollen keine Barbara-Salesch-Show sein.
Viele Extremisten halten ihre Haltung bereits für eine Rechtfertigung. Weil sie sich auf der richtigen Seite der Geschichte wähnen, glauben sie, für sie müssten andere Regeln gelten.
Das Gericht ist kein Ort der moralischen Selbstkrönung. Es ist der Ort, an dem eine Demokratie darauf besteht, dass auch politische Überzeugungen keine Freistellung von Verantwortung bedeuten. Wer das nicht akzeptiert, offenbart nicht die Schwäche des Rechtsstaats, sondern die eigene Unfähigkeit, Recht als etwas anderes zu begreifen als ein Werkzeug im Dienst der eigenen Sache.
Der Staat kann Taten bestrafen. Er kann Verfahren garantieren. Er kann Schuld feststellen. Was er nicht kann, ist ideologische Gewissheit auflösen. Der Prozess in Verden zeigt: Die Institutionen sind gegen die totale Selbstgewissheit machtlos. Die Zumutung besteht darin, auszuhalten, dass Strafe keine Einsicht erzwingt – und dass Recht trotzdem gesprochen und wiederhergestellt wird.

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen