13 Juli 2025

Beschädigung des Bundesverfassungsgerichts?

Beschädigung des Bundesverfassungsgerichts?
Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel:
"Es ist blühender Unsinn, dass das Bundesverfassungsgericht durch die Vorgänge um die Richterwahl beschädigt worden wäre. Das Gegenteil ist richtig: Schaden wurde vom Verfassungsgericht abgewendet. Und das haben wir der Union zu verdanken.
Das Bundesverfassungsgericht ist das Herz unserer Verfassungsordnung. Seine Unabhängigkeit ist nicht nur juristische Zierde – sie ist das letzte Bollwerk gegen Willkür und Machtmissbrauch. Wenn Richterinnen oder Richter nicht mehr wegen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenz, sondern wegen ihrer ideologischen Nähe zu einer bestimmten politischen Richtung berufen werden, untergräbt das das Vertrauen in das ganze System.
Das ist kein parteipolitisches Spiel mehr – das ist eine Gefahr für den Rechtsstaat. Brosius-Gersdorf sollte angesichts des massiven Widerstands gegen ihre Kandidatur erkennen, dass sie und ihre Positionen den Bürgern nicht zu vermitteln sind und das Format aufbringen, auf ihre Kandidatur zu verzichten. Tut sie das nicht, disqualifiziert sie sich für das Amt". 

FOCUS-Kolumne von Jan Fleischhauer Die linke Politisierung der Justiz ist 1000 Mal gefährlicher als eine geplatzte Wahl (Focus)

Fleischhauer: "Wie kommt man an der Mehrheit vorbei, die einem nicht passt? Man installiert Richter, die korrigieren, was die Politik auf den Weg gebracht hat. Wir sehen das bei der Migration. Oder bei Bürgergeld-Sanktionen. Es ist der Trump-Weg, jetzt eben von links".
Die linke Politisierung der Justiz ist 1000 Mal gefährlicher als eine geplatzte Wahl
Jan Fleischhauer, Samstag, 12.07.2025
Die einzige Berufsgruppe, bei der sich jede Kritik verbietet, sind Richter. Was immer sie entscheiden, hat der Bürger klaglos hinzunehmen. Dabei zeigt das Ringen um die Besetzung des Verfassungsgerichts, wie politisch auch Gerichte sind.
Eines der zentralen Versprechen der Union ist es, den ungesetzlichen Zustand an den Grenzen zu beenden. Jeden Tag kommen Menschen, die auf Nachfrage nicht einmal sagen können, wie sie heißen oder wie alt sie sind. Beziehungsweise sie zeigen Papiere vor, die zwar Namen und Altersangaben enthalten, sich aber schon bei flüchtigem Augenschein als gefälscht erweisen.
Bisher ist die übliche Praxis, diese Menschen erst einmal freundlich ins Land zu bitten, um dann mit ihnen gemeinsam den mühseligen Prozess der Prüfung ihres Asylantrags zu beginnen. Da dieses Verfahren oft Jahre dauert, hat sich ihr Aufenthaltsstatus am Ende allein aufgrund der inzwischen verflossenen Zeit so verfestigt, dass an eine Abschiebung nicht mehr zu denken ist.
Die neue Regierung will das ändern. Deshalb hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt die Grenzpolizei angewiesen, Asylbewerber in das Nachbarland zurückzuweisen, aus dem sie gekommen sind. Er kann sich dabei auf die Verfassung berufen. Wer aus einem sogenannten sicheren Drittstaat einreist, und das sind nach Lage der Dinge alle Länder um Deutschland herum, hat keinen Anspruch auf Asyl. So steht es in Artikel 16a des Grundgesetzes.
Anfang Mai griff die Polizei im Bahnhof von Frankfurt (Oder) drei Somalier auf, die über Polen eingereist waren. Es war ihr dritter Versuch, in Deutschland Fuß zu fassen. Kurioserweise waren die Flüchtlinge mit jedem Grenzübertritt nicht nur juristisch besser beraten, sondern auch von Mal zu Mal jünger. Der Fall ging vor das Verwaltungsgericht in Berlin, das in einem Eilentscheid die Abschiebung für rechtswidrig erklärte. Seitdem herrscht große Aufregung. Der Innenminister tat das Urteil als Einzelfall ab, was ihm wiederum den Vorwurf eintrug, geltendes Recht zu brechen. Von einem „gruseligen Rechtsverständnis“ sprach die „Tagesschau“ in einem Kommentar, das Verhalten des Ministers sei „besorgniserregend“. Dass in dem Zusammenhang auch die (grüne) Parteizugehörigkeit des Richters zur Sprache kam, wurde als besonders anstößig empfunden.
Behrendt: Ein besonders eifriger Advokat der linken Sache

Verfassungsrichterwahl- Aufmüpfige Abgeordnete sind bessere Demokraten als willige Ja-Sager (Cicero)

Verfassungsrichterwahl-
Aufmüpfige Abgeordnete sind bessere Demokraten als willige Ja-Sager (Cicero)
Es kommt selten vor, dass eine Fraktion dem eigenen Kanzler und dem eigenen Fraktionschef die Gefolgschaft verweigert. Aber das ist keineswegs gleichbedeutend mit dem Untergang der Demokratie. 
VON HUGO MÜLLER-VOGG am 12. Juli 2025, 4 min
Die Empörung im medialen Mainstream ist unüberhörbar. „Ein besonderer Morgengruß gilt hier Fraktionschef Jens Spahn, am Tag eins nach seiner politischen Vollkatastrophe“, ätzt Spiegel online am Samstag. Die Kontrolle über die eigene Fraktion verloren (…) und dem eigenen Kanzler die erste Bilanz verhagelt.“ Man ahnt, wie groß die Häme in der Spiegel-Redaktion ist.
Ganz ähnlich urteilt die Süddeutsche Zeitung. Sie wirft der Union „Hasenfüßigkeit“ vor: „Von einer Minute auf die andere entziehen sie einer respektablen Rechtswissenschaftlerin das Vertrauen und liefern sie so dem Gejohle auf der Plattform X sowie der AfD aus. Fehlte es ihnen an Urteilskraft? (…) Schon seit Tagen erweckte die Union den Eindruck, ohne inneren Kompass unterwegs zu sein“.
Die Frankfurter Rundschau spricht gar von einem „Schwarzen Freitag im Bundestag“, der zeige, „dass es um die Demokratie in Deutschland schlechter bestellt ist als bisher gedacht. Der rechte Kulturkampf beschädigt nun auch die Organe des Staates und seiner Rechtsprechung.“
Der unabhängige Abgeordnete soll plötzlich eine Gefahr für die Demokratie sein?
Wieso ist es eigentlich um die Demokratie schlecht bestellt, wenn eine größere Zahl von Abgeordneten ihrer Führung klar macht, nicht so abzustimmen, wie das „von oben“ gewünscht und erwartet wird? Der unabhängige, Weisungen nicht unterworfene Abgeordnete soll plötzlich eine Gefahr für die parlamentarische Demokratie sein?

Richterwahl abgesagt : So schnell ist das Verfassungsgericht nicht beschädigt (FAZ)

Richterwahl abgesagt :
So schnell ist das Verfassungsgericht nicht beschädigt (FAZ)
Die Unionsfraktion ließ sich in einer Gewissensfrage nicht führen. Wenn die Verfassungsrichterwahl zum Kulturkampf wurde, dann ist das auch ein Zeichen: Die Demokratie lebt.
Lesezeit:
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht beschädigt, weil eine Richterwahl abgeblasen wurde. Die SPD sollte das auch nicht herbeireden. Uneinigkeit und Verzögerungen liegen in der Natur einer parteiübergreifenden Auseinander­setzung über wichtige Personalien.
Darin gibt es auch eine gewisse Übung, die man aber nicht zu weit treiben sollte. Denn es geht nicht um die Besetzung einer beliebigen Kommission, sondern um ein Gericht, das Verfassungsorgan ist. Das heißt wiederum nicht, dass dafür nur Kandidaten in Betracht kommen, die „über jeden Zweifel erhaben“ (Spahn) sind. Wo gibt es die?
Die Wahl der Bundesverfassungsrichter durch das Parlament ist eine politische Entscheidung und keine fachliche Olympiade mit objektiver Messung. Hier geht es um Einschätzungen und persönliche rote Linien. Vertretbare Ansichten oder Beliebigkeiten sind das eine, die Frage, bei wem man etwa den Schutz des ungeborenen Lebens in Karlsruhe am besten aufgehoben sieht, ist das andere. Auch die anderen Parteien haben es bei der Richterwahl so gehalten, auch nicht mit besseren Gründen.
Die Führung der Union hat unterschätzt, was in der Fraktion hochkochte
Jeder Kandidat, und davon hat auch die SPD genug, muss für eine Mehrheit vermittelbar sein. Dass „Paketlösungen“ scheitern können, ist nichts Neues. Früher sind Schwierigkeiten freilich in der Regel zeitig erkannt und gelöst worden.
Offenbar hat ausgerechnet die Führung der Union lange massiv unterschätzt, was in der Fraktion hochkochte. Da kommt vieles zusammen: nicht zuletzt das eigene Wertefundament und das der Partei. Offenbar war die Führung davon überrascht, dass sich die Fraktion in einer Gewissensfrage nicht führen ließ.

Die Abgeordneten von CDU und CSU retten den Ruf des Bundesverfassungsgerichts (NZZ)

Die Abgeordneten von CDU und CSU retten den Ruf des Bundesverfassungsgerichts (NZZ)
Bundeskanzler Friedrich Merz hätte kein Problem damit gehabt, eine aktivistische linke Juristin ans höchste deutsche Gericht zu wählen. Doch er hat die Rechnung ohne seine Fraktion gemacht. Die bürgerlichen Hinterbänkler haben rebelliert. Zum Glück.
von Marc Felix Serrao, 11.07.2025, 4 Min
Es ist noch zu früh, um von einer Regierungskrise in Deutschland zu sprechen. Aber das, was sich an diesem Freitag im nationalen Parlament abgespielt hat, könnte sich als Wendepunkt im Verhältnis der Koalitionäre entpuppen. Dass eine Regierungsfraktion die Wahl einer eigentlich längst für geeignet befundenen Verfassungsrichterin auf den letzten Metern verhindert: Das hat es noch nicht gegeben.
Beschädigt sind in erster Linie Bundeskanzler Friedrich Merz und der Unionsfraktionschef Jens Spahn. Die beiden profiliertesten Vertreter einer CDU, die wieder konservativer und unterscheidbarer sein will, hätten kein Problem damit gehabt, eine aktivistische linke Juristin ans höchste deutsche Gericht zu wählen. Doch sie haben die Rechnung ohne ihre parlamentarischen Hinterbänkler gemacht.
Spahn hatte die Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf mit zwei weiteren fürs Bundesverfassungsgericht nominierten Juristen schon vor vier Wochen zusammen mit dem Fraktionschef der SPD im kleinen Kreis als gemeinsamen Personalvorschlag für den Wahlausschuss des Parlaments präsentiert. Und als die Debatte über die politischen Vorstellungen der Juristin immer heftiger tobte, reagierte er erst in letzter Minute – nachdem klargeworden war, dass zu viele Mitglieder seiner eigenen Fraktion die Zustimmung verweigern würden.
Ein am Donnerstag präsentierter Plagiatsverdacht gegen die Kandidatin und ihren Mann, der Verwaltungs- und Medienrecht lehrt, wirkt auf den ersten Blick wie ein politisch motiviertes Manöver. Man darf gespannt sein, wie viel davon übrig bleibt.
Spahn ist angezählt, Merz auch

Die Juristin und die Menschenwürde - Frauke Brosius-Gersdorf: Eine unwählbare Kandidatin (Cicero)

Die Juristin und die Menschenwürde
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Frauke Brosius-Gersdorf: Eine unwählbare Kandidatin (Cicero)
Die Angriffe der Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf auf die Menschenwürde stehen nicht nur im Widerspruch zu den Werten des Grundgesetzes. Ihre Argumente sind auch philosophisch und juristisch überaus dürftig. Schon deshalb ist sie als Verfassungsrichterin ungeeignet.
VON MATHIAS BRODKORB am 11. Juli 2025 12 min
Eigentlich sollte Frauke Brosius-Gersdorf auf Vorschlag der SPD heute zur Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt werden. Friedrich Merz erklärte in dieser Woche noch, er habe damit kein Problem. Aber nun wackeln die Mehrheiten doch. In den Unionsfraktionen wächst der Widerstand. Sie wollen die Wahl von der Tagesordnung des Bundestages nehmen lassen. Dafür gibt es gute Gründe.
Was wurde ihr im Vorfeld nicht alles vorgeworfen: Sie sei eine „linke Aktivistin“ und habe schon deshalb nichts im höchsten deutschen Gericht verloren. Der Plagiatsjäger Stefan Weber hält es inzwischen sogar für möglich, dass sie bei ihrer Doktorarbeit von ihrem eigenen Mann abgeschrieben habe (oder umgekehrt). Jedenfalls spricht er von „Verdachtsstellen“. Viel schwerwiegender aber war und ist etwas anderes.
Schon frühzeitig zirkulierte ein Zitat aus ihrem Aufsatz „Menschenwürdegarantie und Lebensrecht für das Ungeborene“ (2024) aus einer Festschrift für den Rechtsgelehrten Horst Dreier im Internet. Das Zitat lautet: „Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss. Menschenwürde- und Lebensschutz sind rechtlich entkoppelt.“ Die beiden Sätze sind nicht ohne weiteres verständlich. Wir werden daher etwas tiefer bohren, um der Sache auf den Grund zu gehen.
Insgesamt formuliert Brosius-Gersdorf in ihrem Aufsatz drei Argumente dafür, warum die Tötung eines menschlichen Fötus nicht zwangsläufig gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes verstoße. Alle drei scheitern. Wir knöpfen sie uns nacheinander vor.
Der angebliche naturalistische Fehlschluss

Bundesverfassungsgericht - Das parteipolitisierte Gericht – Wie man eine Institution zugrunde richtet (Cicero)

Bundesverfassungsgericht
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Das parteipolitisierte Gericht – Wie man eine Institution zugrunde richtet (Cicero)
Seit Jahrzehnten genießt das Bundesverfassungsgericht höchstes Vertrauen bei allen Bürgern. Es wird als unabhängiges Gegengewicht zur Parteipolitik wahrgenommen. Dieser Ruf wird gerade verspielt. Die Parteien schicken immer ungenierter dezidierte Parteigänger als Richter nach Karlsruhe.
VON VOLKER BOEHME-NESSLER am 10. Juli 2025 7 min
Die Qualität eines Gerichts hängt von der Qualität der Richterinnen und Richter ab, die dort arbeiten. Das ist beim Bundesverfassungsgericht natürlich nicht anders. Am Freitag entscheidet der Bundestag darüber, wer neu nach Karlsruhe geschickt wird. Völlig zu Recht wird in den letzten Tagen in der Öffentlichkeit heftig über eine Kandidatin diskutiert. Niemand bezweifelt ihre fachliche Kompetenz. Sie ist Rechtsprofessorin und in der Scientific Community hoch angesehen. Aber sie hat sich politisch deutlich und engagiert positioniert. Frauke Brosius-Gersdorf vertritt in politisch umstrittenen und heiklen Fragen wie AfD-Verbot, Impfpflicht während der Corona-Pandemie, Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen, Frauenquoten in Parteien oder Menschenwürde des menschlichen Fötus eindeutige, klare Meinungen.
Unvoreingenommenheit sieht anders aus, und Spielräume für Kompromisse sind dabei nicht sichtbar. Selbstverständlich sind das Meinungen, über die man hervorragend streiten kann. Klare, zugespitzte Meinungen und Streit – das braucht die Demokratie. Aber das Gericht in Karlsruhe braucht andere Qualitäten.
Das Grundgesetz hat ein komplexes System von checks and balances geschaffen. Unterschiedliche Institutionen arbeiten miteinander und auch gegeneinander. Wenn das gut funktioniert, haben wir einen Staat, einen demokratischen Rechtsstaat, der effektiv Politik entwickelt und umsetzt, aber gleichzeitig die Freiheiten der Bürger schützt. Wie bei jedem komplizierten Mechanismus gilt aber: Wird an einer Stelle etwas verändert, gerät das große Ganze in Unordnung; der Mechanismus funktioniert über kurz oder lang nicht mehr. 
Verfassungsgericht – die Idee der Verfassung

06 Juli 2025

Hitzewelle und Hysterie - Raus aus dem Panikmodus! (Cicero)

Übrigens: In mindestens 150 Ländern dieser Erde ist die durchschnittliche Temperatur höher als in Deutschland. Dort ist es also „heißer“.
Hitzewelle und Hysterie
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Raus aus dem Panikmodus! (Cicero)
Zwei heiße Tage – und Deutschland dreht durch: Sondersendungen, Liveticker und apokalyptische Prognosen erwecken den Eindruck einer nationalen Krise. Die kollektive Aufregung und der politisch-moralische Furor erinnern ungut an die Corona-Zeit.
KOLUMNE: UNGEFILTERT VON WOLFGANG KUBICKI am 5. Juli 2025
Es liegen wirklich sehr warme Tage hinter uns. Hitziger als die Temperaturen waren allerdings noch die Reaktionen auf das Wetter. Vor allem medial und politisch. Die Nachrichtensendungen waren im Ausnahmezustand. Die „Tagesschau“ widmete teilweise nicht nur die Topmeldung des Tages den hohen Temperaturen, sondern auch gut 50 Prozent der Sendezeit. Es gab Sondersendungen auf RTL („Glutofen Deutschland“) und im ZDF („Backofen Deutschland – Gluthitze in Europa“). Auch die ARD steuerte – noch rechtzeitig, bevor in der Nacht zu Donnerstag der Regen das Land erreichte – einen „Brennpunkt“ bei. 
Alle News-Portale von Tagesschau bis Bild hielten die Bürgerinnen und Bürger mit Livetickern auf dem Laufenden. Dort konnten wir dann unter anderem erfahren, dass das Kanzleramt auf Gleitzeit und mobiles Arbeiten setzt oder dass am Hölderlin-Gymnasium in Köln die Heizthermostate defekt sind, weswegen sich die Heizung nicht abschalten lässt. 
So ging das zwei Tage lang – von morgens bis abends. 
Ein medialer Ausnahmezustand. Stimmen, die zu kühlem Kopf bei steigender Wärme raten, wurden – mal wieder – von einem Furor aus einfacher Moral und vermeintlicher Tugendhaftigkeit begleitet. Da wird dann sofort an die „älteren Menschen“ erinnert, die „schutzlos“ der Glutwelle ausgesetzt seien. Diese Zurechtweisungen kamen dabei vor allem aus dem politischen Raum. Zum Beispiel von Karl Lauterbach, der via „X“ verkündet, was den „älteren Menschen“ droht: Schlaganfall, Demenz und Nierenversagen.
Auch bei Corona mussten die „älteren Menschen“ dafür herhalten, Zweifler zu überzeugen