12 April 2023

Bundesbeauftragte - Einer geht noch. Oder zwei?

46 Bundesbeauftragte für ca. 8,5 Mio. Euro pro Jahr -
Einer geht noch. Oder
zwei? (Focus)

FOCUS-Reporterin Anja Maier, 10.04.2023

Die Zahl der Beauftragten der Bundesregierung steigt und steigt. Seit dem Start der Ampel sind sieben weitere hinzugekommen – und wohl bald Nummer acht: der oder die Tierschutzbeauftragte. Aber was sollen, vor allem was dürfen die zahlreichen Themenverwalter eigentlich? Und wer kontrolliert sie?

Jüngst hat der Queer-Beauftragte der Bundesregierung vor der Kriminalisierung von Homosexuellen in Uganda gewarnt. Der Ost-Beauftragte hat sich über den vorgezogenen Kohleausstieg in der Lausitz aufgeregt.


Die Start-up-Beauftragte hat die Preisträger des Wettbewerbs Digitale Innovationen ausgezeichnet, und der Datenschutz- Beauftragte hat die Bundesbehörden vor der TikTok-App gewarnt.
Der Beauftragte für die Sozialversicherungswahl Ende Mai freut sich, dass auch online abgestimmt werden kann. Und die Bundeskultur-Beauftragte hat sich ins Gästebuch von Dessau-Roßlau eingetragen.
Regierung leistet sich Dutzende Interessenverwalter

Warnen und fordern, gratulieren oder kritisieren – das sind im Großen und Ganzen die Aufgaben der mehr als vierzig Bundesbeauftragten. Die allermeisten werden vom Kanzler, einem Bundesminister oder einer -ministerin per Kabinettsbeschluss oder Erlass ernannt.

Was ist denn nun ihre Aufgabe, wem sind sie rechenschaftspflichtig? Genau weiß das niemand. Und es fragt auch lieber keiner nach. Denn die Antwort würde lauten: Mit ihren Beauftragten leistet sich die Regierung mehrere Dutzend Interessenverwalter, die praktisch nichts bewegen können, aber ihre jeweiligen Dienstherren schmücken.

Mögen die Bürgerinnen und Bürger unter der Inflation ächzen und besorgt auf ihre Gasthermen schauen. Mag Finanzminister Christian Lindner (FDP) den eigenen 800 Millionen Euro teuren Ressortneubau absagen und die Ampel mit der Wahlrechtsreform den kostspieligen Bundestag schrumpfen wollen – für ein paar zusätzliche Beauftragte samt Mitarbeitern scheint es immer noch zu reichen.

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Mancher Titel befeuert die Fantasie aufs Schönste

Seit dem Antritt der Ampelregierung ist deren Zahl um sieben neue auf 45 gestiegen. Unter ihnen eine Antirassismus- und eine Antidiskriminierungs-Beauftragte, der Antiziganismus-Beauftragte sowie eine Beauftragte des Kanzlers für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, also eine Art Kummerkasten für die Ministerpräsidenten.

Im Innenministerium gibt es neuerdings einen Sonderbeauftragten für die Modernisierung der Fortbildungslandschaft des Bundes, im grünen Außenministerium die Sonderbeauftragte für internationale Klimapolitik und im FDP-Verkehrsministerium eine Beauftragte für Ladesäuleninfrastruktur. Zuletzt wurde der Liberale Joachim Stamp zum Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen ernannt.

Mancher Titel befeuert die Fantasie aufs Schönste: beim Meeres-Beauftragten denkt man an Sandstrand und Tauchgänge. Aber das Lächeln wird zusehends dünner angesichts der Frage, wozu um alles in der Welt die Bundesregierung all diese politischen Adabeis überhaupt braucht. Schließlich verfügen Kanzleramt und Ministerien über bestens ausgestattete Häuser, wo auskömmlich bezahlte Fachleute ihnen zuarbeiten.

Der CDU-Politiker Steffen Bilger findet, dass es die Bundesregierung mittlerweile übertreibt. Er muss es wissen, schließlich war er in der letzten Wahlperiode selbst Logistik-Koordinator im Bundesverkehrsministerium.
Jährliche Personalkosten allein hier: 373.330 Euro

Aber eben, das betont der 44-Jährige, zusätzlich zu seinem Amt als Staatssekretär, also als Fachmann. „Jetzt schafft die Ampel Posten um Posten.“

Als Beispiel nennt er den Tierschutz-Beauftragten beim Landwirtschaftsministerium. Die B6-Stelle – Grundgehalt 10.600 Euro – ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben und schon in den Haushalt eingestellt.

Dabei, moniert Bilger, gebe es die entsprechende Expertise im Özdemir-Ministerium längst in Hülle und Fülle.

Tatsächlich weist das Organigramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in der Abteilung 3 die zugehörige Unterabteilung 32 „Tiergesundheit Tierschutz“ auf, wo 55 Festangestellte daran arbeiten, dass es den Tieren gut gehen möge.

Wozu also noch ein zusätzlicher Beauftragter? Auf diese Frage antwortet das Ministerium in schönster Behördenlyrik, mit dem Amt wolle man „den Tierschutz strukturell und institutionell weiter stärken“.

Und damit der oder die künftige Beauftragte nicht so alleine ist, werden ihm zwei Mitarbeitende im höheren Dienst zur Seite gestellt, zudem je eine im gehobenen und im mittleren Dienst. Jährliche Personalkosten allein hier: 373.330 Euro.
„Was kann diese Person überhaupt ausrichten?“

CDU-Politiker Bilger hat den Verdacht, mit all den teuren Extraämtern versuche die fragile Koalition, ihre Abgeordneten zu disziplinieren. „Frei nach dem Motto: Als Beauftragter stehst du auch für die Regierung – also halt dich mit Kritik besser zurück.“

Wolfgang Schroeder, Professor für das politische System der Bundesrepublik an der Universität Kassel, spricht von einer „Fehlentwicklung“ und warnt vor einem „Heer von Beauftragten“.

Die Absicht sei durchaus löblich: Komplexe Themen sollen nicht im Verwaltungshandeln untergehen und bekommen deshalb eine Person beigestellt, die die Prozesse im Blick behält.

Das sei etwa bei der Wehrbeauftragten und dem Ostbeauftragten der Fall. „Aber bei vielen anderen ist die Frage: Was kann diese Person überhaupt ausrichten?“

Wenn sich Bürgerinnen und Bürger mit ihren Nöten an eine Beauftragte wenden und dann feststellen, dass die keine Lösungskompetenzen hat, sei die Enttäuschung programmiert.

Hinzu kämen Doppelstrukturen mit den jeweiligen Fachabteilungen der Ministerien, die sich durch vom eigenen Chef ernannte Beauftragte übergangen fühlen könnten.

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Annalena Baerbock hat auch Sonderbeauftragte vorgestellt

Beim erwähnten Tierschutz-Beauftragten dürfte eine solche Doppelstruktur vorliegen. Politikwissenschaftler Schroeder befürchtet denn auch eine „Verteilungslogik“ statt einer „Sachlogik“ bei der Postenvergabe.

So hat etwa Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im Februar 2022 seinen Staatssekretär Udo Philipp zum „Koordinator der Bundesregierung für strategische Auslandsprojekte“ gemacht.

Die Berufung des grünen Parteifreundes aus alten Kieler Tagen wird im politischen Berlin als die genervte Antwort auf eine Personalie im Außenministerium bewertet.

Dort hatte Annalena Baerbock die vormalige Greenpeace-Chefin Jennifer Morgan als „Sonderbeauftragte der Bundesregierung für internationale Klimapolitik“ vorgestellt.

So geht Ministerschach: Die eine verschafft sich Klimakompetenz, obwohl der zuständige Minister der eigenen Partei angehört. Woraufhin der sich außenpolitische Manpower ins Haus holt. Doppelt hält vielleicht nicht besser – macht aber mehr her.
Bundesregierung versucht, Zahl der Beauftragten kleinzurechnen

Je zahlreicher die Beauftragten, desto unbestimmter fallen die Erwartungen an sie aus. Gab es im Jahr 1992 noch 16 Beauftragte, sind es inzwischen 45. Die Liste, die das Bundesinnenministerium führt, ist nicht aktuell.

Eine Sprecherin sagt, man habe hier lediglich „koordinierende Funktion“ und bitte die Häuser um Selbstauskunft. CDU-Mann Bilger, inzwischen stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, hat bei der Bundesregierung nachgefragt.

Die schriftliche Antwort, die FOCUS vorliegt, zeigt: Die Bundesregierung versucht, die Zahl der Beauftragten kleinzurechnen. So werden etwa Claudia Roth, Beauftragte für Kultur und Medien, und die Beauftragte für Bund-Länder-Beziehungen Sarah Ryglewski als Staatsministerinnen geführt.

CDU-Mann Bilger spricht von willkürlichen Definitionen, um die Beauftragten- Schwemme kleinzurechnen. Mit Roth und Ryglewski kommt er jedenfalls auf 45 Beauftragtenämter.
Beauftragte kosten einiges

Zudem versage die Ampel, die die Parität von Männern und Frauen großschreibt, ausgerechnet bei den Beauftragten. Von den 44 von der Bundesregierung aufgeführten Personen – Reem Alabali-Radovan besetzt zwei Beauftragtenressorts – sind lediglich 13 Frauen.

Beauftragte der Bundesregierung vertreten nicht nur Interessen verschiedener Gruppen, etwa für Menschen mit Behinderung, für die Opfer sexualisierter Gewalt oder für – ja, das gibt es – strategische Auslandsprojekte im Interesse der Bundesrepublik.

Sie kosten auch einiges. Eine schriftliche Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU zeigt, dass in den Haushaltsplan 2023 knapp 31 Millionen Euro für die Beauftragten und ihre Mitarbeitenden eingestellt sind. Die FOCUS vorliegende Aufschlüsselung listet insgesamt 285,4 Stellen auf.

Manche Beauftragte beziehen für ihr Amt monatlich 10.000 bis 11.000 Euro. Andere üben ihre Aufgabe als Beauftragte oder Koordinatorin ehrenamtlich aus. Und wieder andere erhalten eine Aufwandsentschädigung von 2500 oder 3000 Euro.
Beauftragte sind weder weisungsgebunden noch umfassend informationspflichtig

Meist sind das Abgeordnete, die zusätzlich zu ihrem Mandat zu Beauftragten berufen sind. Alles in allem beträgt die monatliche Vergütung aller Beauftragten und Koordinatoren „gemäß Meldung der Ressorts 853.101 Euro“, teilt Florian Toncar, Parlamentarischer Staatssekretär im FDP-geführten Finanzministerium, schriftlich mit.

Bei so viel Geld und Personal stellt sich die Frage nach der verfassungsrechtlichen Rolle. Die Juristin Karoline Haake ist dem nachgegangen.

Ob die 45 nun als Bundesbeauftragte, Koordinatorin, Sonderbeauftragte oder Persönliche Beauftragte firmieren – alle sind sie im Auftrag der Regierung einem Ministerium oder dem Kanzleramt beigegeben.

Der Unterschied zu anderen Mitarbeitenden dort aber ist, dass sie aus der behördlichen Hierarchie ausgegliedert sind. Also im Grunde nur ihren Chefs verpflichtet.

Oder umgekehrt: eigentlich niemandem, denn sie sind weder weisungsgebunden noch umfassend informationspflichtig. Verfassungsrechtlerin Haake warnt jedoch davor, die Beauftragten als „verfassungsrechtliches Nullum“ abzutun.
Je tiefer man einsteigt, desto unübersichtlicher wird die Lage

Besondere Beachtung schenkt die Juristin dem Aspekt der Gewaltenteilung. Grundsätzlich ist es zwar nicht verboten, Abgeordnete des Bundestages als Beauftragte zu ernennen; ein solches Amt fällt noch nicht einmal unter die Pflicht zur Meldung an das Bundestagspräsidium.

Die Frage aber laute, sagt Haake im Gespräch, wie ein Parlamentarier in herausgehobener Funktion noch die Bundesregierung kontrollieren kann und soll, deren Beauftragter er oder sie ist.

Die immer weiter steigende Zahl der Beauftragten gibt ihrer Ansicht nach mittlerweile Anlass zu verfassungsrechtlichen Bedenken. Weil die meisten Mitglieder der Bundesregierung zugleich als Abgeordnete arbeiten, die dann wiederum weitere Abgeordnete der eigenen Fraktion zu ihren Beauftragten ernennen können, wird der Anteil tatsächlich regierungsunabhängiger Parlamentarier zusehends kleiner.

Hinzu kommt: Weder sind die Rechtsstellung noch das Amtsverhältnis der Beauftragten geregelt. Einzig die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien legt in drei dürren Absätzen fest, dass „die Beauftragten der Bundesregierung, die Bundesbeauftragten sowie die Koordinatorinnen und Koordinatoren“ an Vorhaben der Regierung frühzeitig zu beteiligen sind.

Je tiefer man in die Materie einsteigt, desto unübersichtlicher wird die Lage. Denn wo keine Regeln gelten, werden erkennbar keine befolgt. Es gibt keine Weisungen für die Ernennung oder die Entlassung der Beauftragten.
Vorbild könnte Bayern sein

Amtszeiten, Verschwiegenheitspflichten oder das Offenlegen weiterer Ämter und Tätigkeiten sind ungeklärt. Weder eine Berichtspflicht ist festgelegt, noch ist die Amtsentschädigung oder die Ausstattung mit Geschäftsstellen oder Mitarbeitenden geregelt.

Die Beauftragten kommen und gehen, wie es der jeweiligen Regierungskoalition, dem jeweiligen Ressortchef gefällt. Derzeit allerdings gehen sie weniger – sie kommen vor allem, um mit ihrer Kümmerattitüde das Image ihrer Ministerin oder des Kanzlers aufzuwerten. Von etwaigen Kompetenzen ist eher wenig die Rede.

Die Verfassungsrechtlerin Karoline Haake empfiehlt deshalb ein Bundesgesetz, das die Angelegenheit nachvollziehbar und transparent regelt. Dieses sei notwendig, „um sowohl rechtliche Zweifel aus dem Weg zu räumen als auch das Mandat der Beauftragten zu stärken und so letztendlich ihre Tätigkeit effizienter zu machen“.

Vorbild dafür könnte Bayern sein. Dort gilt seit 2019 ein Gesetz über die Beauftragten der Staatsregierung, das Rechte und Pflichten, Ausstattung und Evaluation einheitlich regelt.

Bayerns Landesregierung hat offenbar erkannt, welches Problem das Beauftragtenwesen für die Gewaltenteilung darstellt. Wenn nämlich die Regierenden ihre Kritiker und Interessenvertreter selbst einsetzen, leidet am Ende die Glaubwürdigkeit aller Beteiligten. Und dann ist es auch egal, wie honorig die anfängliche Absicht gewesen sein mag.

FOCUS-Reporterin

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