Sozialbetrug durch Gesetzeslücke
Das Geschäftsmodell der Scheinväter
Tagesschau, 22.02.2024
Eine Gesetzeslücke sorgt für tausendfachen Missbrauch: Männer erkennen Vaterschaften für ausländische Kinder an, die nicht ihre sind. Dafür bekommen die Kinder und ihre Mütter Aufenthaltstitel und Sozialleistungen.
Von Chris Humbs und Olaf Sundermeyer, rbb
Jonathan A. posiert mit einem Luxusfuhrpark aus deutschen Autos in Nigeria und wirft mit Geldscheinen um sich. Er nennt sich dort: "Mr. Cash Money". Den Behörden in Dortmund, wo er gemeldet ist, gilt er hingegen als mittellos.
Für die 24 Kinder verschiedenster Frauen vor allem aus afrikanischen Ländern, die er anerkannt hat, kommt nach Informationen von ARD-Kontraste und rbb24-Recherche der deutsche Staat auf. Die meisten Mütter stammen aus Nigeria, dem Herkunftsland von Jonathan A. Weil er Deutscher ist, haben die anerkannten Kinder, deren Mütter und weitere Angehörige über den Familiennachzug automatisch ein Bleiberecht in Deutschland. Bislang sind es 94 Personen.
Scheinvaterschaft durch Lücke im GesetzDie Geschichte von Jonathan A. gilt als beispielhaft für den Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung, der durch eine Lücke im Gesetz leicht möglich ist. Fachleute gehen von zehntausenden Fällen in den vergangenen Jahren aus, die Datenlage ist spärlich. Den Ausländerbehörden werden nur konkrete Verdachtsfälle der beurkundenden Stellen gemeldet, also von Standesämtern, Jugendämtern und Konsularbeamten in den Botschaften. Weil es in Deutschland aus Datenschutzgründen kein zentrales Personenstandsregister gibt, können diese vor einer Vaterschaftsanerkennung gar nicht einsehen, wie viele Kinder ein Antragsteller bereits anerkannt hat. Das können nur die Ausländerbehörden. Und die meisten Vaterschaften werden durch Notare beurkundet.
Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung nicht strafbar
Axel Boshamer von der oberen Ausländerbehörde der Bezirksregierung Arnsberg geht von einer hohen Dunkelziffer aus. In Nordrhein-Westfalen häufen sich laut Boshamer die Verdachtsfälle zu Kindern von Müttern aus westafrikanischen Staaten sowie aus Ländern des Westbalkans. Im Fall von Jonathan A. geht er von "systematischem Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung" aus.
"Bei Scheinvaterschaften geht es darum, dass Menschen, die eigentlich keine Bleibeperspektive haben, in Deutschland bleiben können. Dafür sind diese Menschen bereit, Geld zu bezahlen, meistens an denjenigen, der die Schein-Vaterschaft übernimmt." Der Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung ist nicht strafbar.
Anklagen sind selten
Den Behörden gelingt es nur selten, ein kriminelles Geschäftsmodell dahinter aufzudecken. Aktuell erhebt die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage "wegen Einschleusungen mittels Scheinehen und Vaterschaftsanerkennungen" gegen eine zehnköpfige Bande vietnamesisch-stämmiger Personen. Diese sollen Vaterschaftsanerkennungen für mindestens 20 Kinder für Mütter aus Vietnam vermittelt haben, um diesen einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu verschaffen. Dafür haben sie deutschen "Vätern" aus dem Obdachlosenmilieu ein Handgeld zwischen 500 und 1.500 Euro gezahlt und von den Müttern aus Vietnam bis zu 35.000 Euro kassiert, so der ermittelnde Staatsanwalt Frank Pohle.
Der Staatsanwalt sieht darin ein "Phänomen im Milieu der vietnamesischen Staatsangehörigen beziehungsweise der vietnamesisch-stämmigen deutschen Staatsangehörigen" in Berlin mit seiner großen vietnamesischen Community. Es sei häufig so, dass die vietnamesischen Frauen gezielt nach Berlin kämen, "um hier ihr Aufenthaltsrecht zu legalisieren, um dann in andere Bundesländer zu verziehen".
Anerkennung lässt sich nicht mehr aufheben
In Nordrhein-Westfalen gehen die Behörden davon aus, dass die meisten Personen, die ein dauerhaftes Bleiberecht im Zuge einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung erlangt haben, dauerhaft soziale Transferleistungen beziehen. Deshalb hatte sich etwa das kommunale Jobcenter der Stadt Wuppertal mit einer entsprechenden Warnanzeige an das Landesinnenministerium gewandt. Diese Warnanzeige liegt ARD-Kontraste vor.
Bereits im vergangenen Jahr sollte die Bundesregierung auf Bitte der Innenminister der Länder einen Gesetzentwurf zur Anpassung des geltenden Rechts zur Vaterschaftsanerkennung vorlegen. Seit Jahren drängen sie zusammen mit den Justizministern der Länder darauf, den Missbrauch präventiv zu verhindern. Denn wenn einmal eine Beurkundung stattgefunden hat, bleibt sie in jedem Fall wirksam. Ist ein Kind erst mal von einem deutschen Vater anerkannt, lässt sich diese nicht mehr aufheben.
Kaum Prüfungen durch Behörden
Harald Dörig, langjähriger ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht auf dem Gebiet des Ausländerrechts, erkennt in der Gesetzeslücke eine "unzureichende Regelung" wie sie "selten vorkomme". Selbst wenn der Vater gar nicht behaupten würde, dass er in einem Verhältnis zu der Frau stünde, könne er eine Vaterschaft anerkennen. "Auch das ist ein Grund, dass wir hier irgendwelche Voraussetzungen einbauen müssen, zum Beispiel eine familiäre soziale Beziehung", sagt Dörig. Diese würde aber momentan durch die beurkundenden Stellen überhaupt nicht geprüft.
Die NRW-Landesregierung hatte 2017 einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem sie später im Bundesrat gescheitert war. Darin ging es unter anderem um eine verpflichtende Kontrolle durch die Ausländerbehörden in solchen Fällen, in denen durch die Beurkundung einer Vaterschaft das Aufenthaltsrecht der Mütter legalisiert wird.
Kosten bundesweit bei mehr als 150 Millionen Euro
Das Bundesinnenministerium bezifferte 2017 "die Anzahl der Missbrauchsfälle auf eine mittlere vierstellige Zahl", wie aus einer internen Auswertung der "Sicherheitskooperation Ruhr" hervor geht, die ARD-Kontraste vorliegt. Der Behördenzusammenschluss beziffert die "jährliche bundesweite Belastung des Steuerzahlers" auf über 150 Millionen Euro. Aktuellere Zahlen liegen nicht vor.
Mit Blick auf den Einzelfall von Jonathan A. haben die Autoren dieses Berichts hochgerechnet, "dass alleine dieser Mann Kosten für die Sozialkassen von deutlich mehr als 1,5 Millionen Euro im Jahr verursacht", so Mitautor Andreas Keppke. Sein Team wertete anhand einzelner Fälle von mutmaßlichem Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen den Schaden aus, der dadurch den Steuerzahlern entsteht.
Gesetzliche Regelungen stehen aus
Im Zuge polizeilicher Ermittlungen fiel auf, dass Jonathan A. in einem Monat staatliche Leistungen in Höhe von über 22.500 Euro durch die zuständige Familienkasse bezog. Wie viel er insgesamt aus staatlichen Kassen erhielt, konnte der Behördenzusammenschluss in Essen bislang nicht mitteilen - aus Datenschutzgründen.
Das Bundesjustizministerium teilte in dieser Woche auf Anfrage von ARD-Kontraste mit, dass ein Gesetzentwurf zeitnah vorgelegt werden soll. Einen genauen Termin nannte das Ministerium nicht. Unterdessen hat Jonathan A., der angeblich mittellose Vater von 24 Kindern, bereits zwei weitere Vaterschaftsanerkennungen beantragt.
Das Geschäftsmodell der Scheinväter
Tagesschau, 22.02.2024
Eine Gesetzeslücke sorgt für tausendfachen Missbrauch: Männer erkennen Vaterschaften für ausländische Kinder an, die nicht ihre sind. Dafür bekommen die Kinder und ihre Mütter Aufenthaltstitel und Sozialleistungen.
Von Chris Humbs und Olaf Sundermeyer, rbb
Im Monat 22.545,85 Euro |
Für die 24 Kinder verschiedenster Frauen vor allem aus afrikanischen Ländern, die er anerkannt hat, kommt nach Informationen von ARD-Kontraste und rbb24-Recherche der deutsche Staat auf. Die meisten Mütter stammen aus Nigeria, dem Herkunftsland von Jonathan A. Weil er Deutscher ist, haben die anerkannten Kinder, deren Mütter und weitere Angehörige über den Familiennachzug automatisch ein Bleiberecht in Deutschland. Bislang sind es 94 Personen.
Scheinvaterschaft durch Lücke im GesetzDie Geschichte von Jonathan A. gilt als beispielhaft für den Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung, der durch eine Lücke im Gesetz leicht möglich ist. Fachleute gehen von zehntausenden Fällen in den vergangenen Jahren aus, die Datenlage ist spärlich. Den Ausländerbehörden werden nur konkrete Verdachtsfälle der beurkundenden Stellen gemeldet, also von Standesämtern, Jugendämtern und Konsularbeamten in den Botschaften. Weil es in Deutschland aus Datenschutzgründen kein zentrales Personenstandsregister gibt, können diese vor einer Vaterschaftsanerkennung gar nicht einsehen, wie viele Kinder ein Antragsteller bereits anerkannt hat. Das können nur die Ausländerbehörden. Und die meisten Vaterschaften werden durch Notare beurkundet.
Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung nicht strafbar
Axel Boshamer von der oberen Ausländerbehörde der Bezirksregierung Arnsberg geht von einer hohen Dunkelziffer aus. In Nordrhein-Westfalen häufen sich laut Boshamer die Verdachtsfälle zu Kindern von Müttern aus westafrikanischen Staaten sowie aus Ländern des Westbalkans. Im Fall von Jonathan A. geht er von "systematischem Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung" aus.
"Bei Scheinvaterschaften geht es darum, dass Menschen, die eigentlich keine Bleibeperspektive haben, in Deutschland bleiben können. Dafür sind diese Menschen bereit, Geld zu bezahlen, meistens an denjenigen, der die Schein-Vaterschaft übernimmt." Der Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung ist nicht strafbar.
Anklagen sind selten
Den Behörden gelingt es nur selten, ein kriminelles Geschäftsmodell dahinter aufzudecken. Aktuell erhebt die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage "wegen Einschleusungen mittels Scheinehen und Vaterschaftsanerkennungen" gegen eine zehnköpfige Bande vietnamesisch-stämmiger Personen. Diese sollen Vaterschaftsanerkennungen für mindestens 20 Kinder für Mütter aus Vietnam vermittelt haben, um diesen einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu verschaffen. Dafür haben sie deutschen "Vätern" aus dem Obdachlosenmilieu ein Handgeld zwischen 500 und 1.500 Euro gezahlt und von den Müttern aus Vietnam bis zu 35.000 Euro kassiert, so der ermittelnde Staatsanwalt Frank Pohle.
Der Staatsanwalt sieht darin ein "Phänomen im Milieu der vietnamesischen Staatsangehörigen beziehungsweise der vietnamesisch-stämmigen deutschen Staatsangehörigen" in Berlin mit seiner großen vietnamesischen Community. Es sei häufig so, dass die vietnamesischen Frauen gezielt nach Berlin kämen, "um hier ihr Aufenthaltsrecht zu legalisieren, um dann in andere Bundesländer zu verziehen".
Anerkennung lässt sich nicht mehr aufheben
In Nordrhein-Westfalen gehen die Behörden davon aus, dass die meisten Personen, die ein dauerhaftes Bleiberecht im Zuge einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung erlangt haben, dauerhaft soziale Transferleistungen beziehen. Deshalb hatte sich etwa das kommunale Jobcenter der Stadt Wuppertal mit einer entsprechenden Warnanzeige an das Landesinnenministerium gewandt. Diese Warnanzeige liegt ARD-Kontraste vor.
Bereits im vergangenen Jahr sollte die Bundesregierung auf Bitte der Innenminister der Länder einen Gesetzentwurf zur Anpassung des geltenden Rechts zur Vaterschaftsanerkennung vorlegen. Seit Jahren drängen sie zusammen mit den Justizministern der Länder darauf, den Missbrauch präventiv zu verhindern. Denn wenn einmal eine Beurkundung stattgefunden hat, bleibt sie in jedem Fall wirksam. Ist ein Kind erst mal von einem deutschen Vater anerkannt, lässt sich diese nicht mehr aufheben.
Kaum Prüfungen durch Behörden
Harald Dörig, langjähriger ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht auf dem Gebiet des Ausländerrechts, erkennt in der Gesetzeslücke eine "unzureichende Regelung" wie sie "selten vorkomme". Selbst wenn der Vater gar nicht behaupten würde, dass er in einem Verhältnis zu der Frau stünde, könne er eine Vaterschaft anerkennen. "Auch das ist ein Grund, dass wir hier irgendwelche Voraussetzungen einbauen müssen, zum Beispiel eine familiäre soziale Beziehung", sagt Dörig. Diese würde aber momentan durch die beurkundenden Stellen überhaupt nicht geprüft.
Die NRW-Landesregierung hatte 2017 einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem sie später im Bundesrat gescheitert war. Darin ging es unter anderem um eine verpflichtende Kontrolle durch die Ausländerbehörden in solchen Fällen, in denen durch die Beurkundung einer Vaterschaft das Aufenthaltsrecht der Mütter legalisiert wird.
Kosten bundesweit bei mehr als 150 Millionen Euro
Das Bundesinnenministerium bezifferte 2017 "die Anzahl der Missbrauchsfälle auf eine mittlere vierstellige Zahl", wie aus einer internen Auswertung der "Sicherheitskooperation Ruhr" hervor geht, die ARD-Kontraste vorliegt. Der Behördenzusammenschluss beziffert die "jährliche bundesweite Belastung des Steuerzahlers" auf über 150 Millionen Euro. Aktuellere Zahlen liegen nicht vor.
Mit Blick auf den Einzelfall von Jonathan A. haben die Autoren dieses Berichts hochgerechnet, "dass alleine dieser Mann Kosten für die Sozialkassen von deutlich mehr als 1,5 Millionen Euro im Jahr verursacht", so Mitautor Andreas Keppke. Sein Team wertete anhand einzelner Fälle von mutmaßlichem Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen den Schaden aus, der dadurch den Steuerzahlern entsteht.
Gesetzliche Regelungen stehen aus
Im Zuge polizeilicher Ermittlungen fiel auf, dass Jonathan A. in einem Monat staatliche Leistungen in Höhe von über 22.500 Euro durch die zuständige Familienkasse bezog. Wie viel er insgesamt aus staatlichen Kassen erhielt, konnte der Behördenzusammenschluss in Essen bislang nicht mitteilen - aus Datenschutzgründen.
Das Bundesjustizministerium teilte in dieser Woche auf Anfrage von ARD-Kontraste mit, dass ein Gesetzentwurf zeitnah vorgelegt werden soll. Einen genauen Termin nannte das Ministerium nicht. Unterdessen hat Jonathan A., der angeblich mittellose Vater von 24 Kindern, bereits zwei weitere Vaterschaftsanerkennungen beantragt.
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