19 Februar 2024

Attacken der Bundesregierung auf die Rechtsordnung - Eine Schande für die Demokratie (Cicero+)

Attacken der Bundesregierung auf die Rechtsordnung
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Eine Schande für die Demokratie (Cicero+)
Paus, Faeser & Co.: Es macht fassungslos, wie Regierungsvertreter den Kampf gegen die Menschenwürde gerade mit dem moralischen Einsatz für die Menschenwürde rechtfertigen. Und noch fassungsloser macht das dröhnende Schweigen der medialen Öffentlichkeit.
VON MATHIAS BRODKORB am 18. Februar 2024
Was macht man eigentlich, wenn die Regierung Programme zur Rettung der Demokratie verkündet, dabei aber selbst die Axt an deren Fundament legt? Man steckt dann in einer Zwickmühle: Begehrt man dagegen nicht auf, verrät man die Idee des demokratischen Rechtsstaates. Tut man es doch, muss man damit rechnen, künftig selbst als Verfassungsfeind zu gelten, weil man die Regierung kritisiert.

Multipler Rechtsbruch in nur einer Woche
Wie häufig sich die deutsche Regierung dabei inzwischen auf Kriegsfuß mit der Rechtsordnung befindet, sollte beunruhigen. Allein in dieser Woche kam es zu folgenden Vorfällen:

Cicero gewann ein Gerichtsverfahren gegen das von Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) geführte Bundeswirtschaftsministerium, das keine Lust hatte, seine Entscheidungsgründe für die Abschaltung der drei verbliebenen AKWs öffentlich überprüfen zu lassen. Das war rechtswidrig, sagte das Gericht: Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Information und die Regierung die Pflicht zu informieren.

Markus Söder (CSU) nutzte den Politischen Aschermittwoch, um die grüne Umweltministerin Steffi Lemke schwungvoll mit Margot Honecker zu vergleichen. Anstatt diesen Tritt gegen’s Schienbein in der Faschingswoche einfach souverän abperlen zu lassen, holte das Ministerium auf „X“ zur Verteidigung der Ministerin aus. Ob politisch verfügt oder nicht: Lemke nutzte damit staatliche Mittel zum Ausfechten parteipolitischer Differenzen. Da der Staat aber nicht das Eigentum der regierenden Parteien ist, handelt es sich somit um einen Missbrauch des Staates zu parteipolitischen Zwecken – und das ist rechtswidrig. So sieht es nicht nur der Rechtsprofessor Arndt Diringer von der Hochschule Ludwigsburg. Ganz ähnlich entschied es schon einmal das Bundesverfassungsgericht, als Bundeskanzlerin Merkel sich in die Wahl Thomas Kemmerichs (FDP) zur Wahl des Ministerpräsidenten von Thüringen unter Nutzung staatlicher Mittel einmischte. Zumindest die Mitarbeiter der Pressestelle in Lemkes Ministerium scheren sich also nicht um Urteile des Bundesverfassungsgerichtes.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) stellte dieser Woche eine Studie über „Hass im Netz“ vor. Stolz wies sie darauf hin, dass die Bundesregierung nicht nur ein entsprechendes „Kompetenznetzwerk“, sondern auch mehr als 40 Einzelprojekte „gegen Desinformation und für Demokratie“ fördere. Dazu zählen auch so genannte „Meldesysteme“, also Petzportale im Internet, die ihre Erkenntnisse dann an eine zentrale Meldestelle des Bundeskriminalamtes übermitteln. Was die Ministerin „Meldesysteme“ nennt, sind letztlich auch staatlich finanzierte Denunziationsinfrastrukturen zur Anheizung des geistigen Bürgerkrieges.

Aber das war nicht einmal das wirklich Problematische an ihren Äußerungen. Als Grund für diese ganzen Maßnahmen gewährte die Ministerin vor laufenden Kameras vielmehr einen tiefen Blick in ihr Innerstes: Man hätte nämlich festgestellt, dass es in diesem Lande Menschen gäbe, die unliebsame Positionen verträten, die „noch gerade so unter Meinungsfreiheit“ fielen. Die Schlussfolgerung für das viel beschworene „Demokratiefördergesetz“: „Wir wollen (…) dem Umstand Rechnung tragen, dass Hass im Netz auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze vorkommt.“

Kein Ausrutscher

Es lohnt sich, bei diesem intellektuellen und moralischen Fehltritt Paus’ etwas länger zu verweilen, weil er die Vermutung nährt, der Staat könnte seiner moralischen Selbstauflösung entgegensteuern. Was die Bundesministerin vortrug, war ja kein Fauxpas, kein Ausrutscher in freier Rede. Das alles las sie ab vom Blatte, Wort für Wort.

Wenn dabei alles mit den üblichen Verfahren eines Ministeriums vonstattengegangen ist, wurde dieser Sprechzettel in der Fachabteilung erarbeitet, dann an die Pressestelle zum Feinschliff übergeben und fand von dort den Weg auf den Tisch der Ministerin. Der Geist, den dieser Text atmet, dürfte daher nicht nur dem ehrlichen Empfinden der Ministerin entsprechen, sondern sich inzwischen im Staatsapparat „eingenistet“ haben, wie sich der Chef des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, in anderen Kontexten auszudrücken pflegt.

Bevor Minister ins Amt kommen, müssen sie aber einen heiligen Eid auf die Einhaltung der Gesetze und der Verfassung schwören. Das hat auch Lisa Paus getan und in dieser Woche den Geist des Grundgesetzes dennoch nicht nur mit Füßen getreten, sondern auch noch öffentlich angekündigt, ihm gezielt entgegenarbeiten zu wollen. Denn was sie gesagt hatte, war ja letztlich dies: Man müsse etwas gegen jene Menschen tun, die Unliebsames sagen, damit die Grenzen der Meinungsfreiheit aber gerade nicht überschreiten. Das Demokratiefördergesetz, das nun endlich verabschiedet werden müsse, wolle genau deshalb bereits „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ ansetzen.

Ein Angriff auf die Menschenwürde

In einer Gesellschaft mit funktionierender demokratischer Öffentlichkeit wäre Paus binnen Stunden mindestens zu einer Entschuldigung gegenüber dem Souverän, wenn nicht zum Rücktritt gezwungen worden. Was sie mit beängstigender Unbedarftheit in einer Pressekonferenz vortrug, war ja die Ankündigung, gegen den obersten Verfassungswert – die Menschenwürde – verstoßen zu wollen.

Man muss dazu bloß den ersten Teil des Grundrechtskatalogs von hinten nach vorne lesen: Artikel 5 Grundgesetz sichert nicht nur die Presse-, sondern auch die individuelle Meinungsfreiheit. Dies ist Ausfluss von Artikel 2, der wiederum jedermann die „freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ gewährt. Für ein vernunftbegabtes Lebewesen ist dies ohne Freiheit der Meinungsäußerung schlicht undenkbar. Das Recht auf „freie Entfaltung“ der Persönlichkeit wiederum ist unmittelbarer Ausfluss der Menschenwürde in Artikel 1. Wer somit das Grundrecht auf Meinungsfreiheit attackiert, attackiert zwangsläufig auch die Menschenwürde.

Es macht daher rat- und fassungslos mit ansehen zu müssen, wie Regierungsvertreter den Kampf gegen die Menschenwürde gerade mit dem moralischen Einsatz für die Menschenwürde rechtfertigen und dabei die Balken in den eigenen Augen nicht bemerken. Und noch fassungsloser macht, auf welches dröhnende Schweigen der medialen Öffentlichkeit dieses Vorgehen bis auf wenige Ausnahmen trifft.

Eine historische Schande

Mit einem Funken historischen Bewusstseins würde man, was Paus sagte, dabei gar nicht über die Lippen bringen können. Die Kriminalisierung von Menschen wegen ihrer persönlichen Meinung, die Zensur der Presse: Das waren einst die Herrschaftsmechanismen der Inquisition sowie feudaler Obrigkeitsstaaten. Meinungs- und Pressefreiheit hingegen galten zumindest noch im 19. Jahrhundert als das eigentliche Fundament der Demokratie.

Es ist daher auch kein Zufall, dass mit dem Kampf um die Errichtung einer demokratischen Republik in § 143 der Paulskirchenverfassung aus dem Jahre 1849 erstmals die Meinungs- und Pressefreiheit als Grundrechte aller Vollbürger gegen den Staat verankert wurden. Allerdings sollte es noch einige Jahrzehnte dauern, bis diese Forderungen auch Eingang in gültige Rechtstexte fanden. Werte und Verfassungsprinzipien, für deren Erkämpfung bürgerliche Freiheitskämpfer und Sozialdemokraten einst ihr Leben aufs Spiel setzten und es mitunter auch verloren, sollen nun unter der Führung eines sozialdemokratischen Kanzlers wieder geschleift werden. Was für eine historische Schande!

Direktdemokratischer Regierungspopulismus

Wie ernst es den Regierenden damit ist, zeigten in dieser Woche auch Verfassungsministerin Nancy Faeser (SPD) und der Präsident des Verfassungsschutzes Thomas Haldenwang. Eigentlich wären beide besonders prädestiniert und gefordert, die Verfassung und damit die Freiheit zu schützen und zu verteidigen. Aber das Gegenteil ist der Fall. Auf einer Pressekonferenz präsentierten sie, welche Schlussfolgerungen sie aus der „Wannseekonferenz 2.0“ zu ziehen gedenken. Faeser nahm dabei ausdrücklich Bezug auf die Massendemonstrationen „gegen rechts“. Die seien für sie nicht nur „Ermutigung“, sondern auch „Auftrag“ gewesen. Die Innenministerin, eine repräsentativ-demokratische Vertreterin der Regierung, schlüpfte für einen kleinen Moment in das Gewand eines direktdemokratischen Populisten.

Was sie an Maßnahmen vorstellte, machte konkret, wovon ihre Kollegin Paus zugleich bloß träumte: die mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst verfassungswidrige Einschränkung der Meinungsfreiheit und die stärkere Verfolgung von Staatsbürgern unterhalb der Strafbarkeitsschwelle.

Faesers Maßnahmenkatalog

So soll künftig Menschen die Waffenerlaubnis entzogen werden, die Mitglied einer Organisation sind, die der Verfassungsschutz bloß für einen „Verdachtsfall“ hält, bei dem die extremistischen Bestrebungen also nicht erwiesen sind. Heute verweigern sich Gerichte mitunter selbst im Falle des angeblich erwiesenen Extremismus, dies zu tun. Sie verlangen nämlich einen Nachweis im Einzelfall und halten Kollektivschuld für keinen geeigneten Rechtsmaßstab. Haldenwang und Faeser wollen dies nun ändern.

Sodann will Faeser „rechtsextremistische Netzwerke“ genauso behandeln wie Gruppierungen der organisierten Kriminalität: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“ Die kurzschlüssige Argumentation ist verräterisch: Ein Rechtsextremist ist bereits, wer den Staat verhöhnt, sich also über ihn und dessen Repräsentanten lustig macht, obwohl gerade Faeser dafür selbst regelmäßig objektive Gründe liefert, die man immerhin als mildernde Umstände gelten lassen müsste.

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Den Vogel abgeschossen haben die Innenministerin und ihr Verfassungschef aber mit einem weiteren Vorschlag. Faeser betonte, sie wolle verhindern, dass „menschenverachtende Ideologie weiter sich in unsere Gesellschaft hineinfrisst“. Was eine „menschenverachtende Ideologie“ ist, bestimmt dabei natürlich der Verfassungsschutz. Und wenn der Bereich des offiziell erlaubten Denkens verlassen wird, soll der Staat künftig zuschlagen.

Faeser kündigt ausdrücklich an, wie es laufen soll: Richtet jemand eine Veranstaltung aus, die dem Verfassungsschutz nicht passt, soll dieser sich als Denunziationsbehörde in Bewegung setzen, die Gaststättenaufsicht informieren und diese die unliebsame Veranstaltung untersagen. Auch bei Finanzermittlungen wolle sich Faeser künftig nicht mehr auf erwiesene Fälle von Volksverhetzung und Gewalthandlungen beschränken. Man müsse stattdessen auf das „Gefährdungspotenzial“ abstellen, auf die gelingende „gesellschaftliche Einflussnahme“.

Als Entscheidungskriterium ist das unschlagbar: Je schlechter die eigene Politik, desto größer entsprechend die „gesellschaftliche Einflussnahme“ oppositioneller Kräfte. Faeser möchte einen vorsorglichen Eskalationsmechanismus gegen die eigene Regierungsinkompetenz in die Rechtsordnung einbauen.

Haldenwang als Spindoctor

Man darf sich dabei ziemlich sicher sein, dass die meisten dieser Gedanken gar nicht von Faeser selbst stammen, sondern vom VS-Chef Haldenwang. Immer wieder wird Faeser während ihres Vortrags auf der Bundespressekonferenz den Augenkontakt zu Haldenwang suchen und sich durch dessen Kopfnicken die Richtigkeit des von ihr Gesagten versichern lassen. Wer die wahre Absicht hinter diesem Maßnahmenbündel verstehen will, sollte daher besonders auf Haldenwangs Sprache achten.

Und die war so klar wie verräterisch: Der demokratische Verfassungsstaat müsse sich nicht nur gegen Gewalthandlungen, sondern auch gegen „verbale und mentale Grenzverschiebungen“ richten. Und weiter: „Wir müssen aufpassen, dass sich entsprechende Denk- und Sprachmuster nicht in unsere Sprache einnisten.“ Denn auch ein Handeln unterhalb der Strafbarkeitsschwelle könne „staatswohlgefährdend“ sein und müsse daher den Inlandsgeheimdienst auf den Plan rufen.

Haldenwang beansprucht also gar nicht in erster Linie, die Demokratie zu schützen. Er will, dass der Staat auf das Denken seiner Bürger zugreift, indem er unliebsame „Denk- und Sprachmuster“ sanktioniert. Es ist ganz so, als wäre Thomas Haldenwang ein entfernter Nachkomme von Winston Smith aus dem Roman „1984“ und als hätte er schnell noch einmal einen Blick in die aktuelle Auflage des „Neusprech-Dictionnaire“ geworfen.

Politisch motivierte Interessen

Nancy Faeser versicherte vor der Bundespressekonferenz dabei übrigens, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz natürlich nicht „politisch“ agiere. Allein die Tatsache, dass sich die Bundesinnenministerin zu dieser Verteidigungsrede veranlasst sah, ist ein Indiz für das genaue Gegenteil. Selbstverständlich ist das Agieren des Bundesverfassungsschutzes und seiner Ministerin politisch motiviert, beschränkt sich also nicht allein auf den Vollzug der geltenden Gesetze.

Wenn man selbst keinen echten Plan für das Land und keine vernünftigen Antworten auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts hat, braucht man zumindest einen Feind. So kann man die eigene Anhängerschaft trotzdem bei Laune halten. Sinn stiftet dann nicht mehr das eigene Programm, nicht mehr eine Vision von der Zukunft, sondern die Angst vor dem gefährlichen Feind.

Dieses Ablenkungsmanöver erzeugt allerdings eine dialektische Dynamik: Um ihre Funktion erfüllen zu können, muss die Diabolisierung des politischen Feindes stets mit dem Ausmaß des eigenen Versagens Schritt halten. Nur wenn dies gelingt, kann das eine das andere überdecken. Für die Sozialdemokratin Nancy Faeser kam die ominöse „Wannseekonferenz 2.0“ daher wie gerufen. Immerhin droht den Sozialdemokraten im Wahljahr 2024 die politische Kernschmelze.

Und genau an dieser Stelle überschneiden sich auch die politischen Interessen Faesers mit denen ihres Geheimdienstchefs Haldenwang. Was ihr als Beitrag zur Bemäntelung des eigenen politischen Misserfolgs dient, dürfte ihm eine willkommene Gelegenheit sein, die Macht und Kompetenzen der eigenen Behörde auszuweiten.

Uns kann allein die FDP noch retten

Vor dieser demokratiegefährdenden Schande kann Deutschland nach Lage der Dinge nur noch die FDP retten. SPD und Grüne sind ohnehin auf einer Linie, und auch die Unionsparteien haben sich in der Vergangenheit nicht gerade mit Ruhm bekleckert, wenn es um den Schutz der Bürgerrechte ging. CDU und CSU halten es sich traditionell zugute, die Institutionen des Staates um fast jeden Preis zu verteidigen – selbst dann, wenn diese für höchst fragwürdige Zwecke missbraucht werden sollen.

Deutschland braucht die FDP dabei ohnehin nur für zwei Zwecke: für die Schaffung vernünftiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und für die Verteidigung bürgerlicher Freiheitsrechte. Mit einer florierenden Wirtschaft klappt es schon einmal nicht so gut. Somit blieben nur noch die Freiheitsrechte als politisches Existenzrecht der FDP.

Die Liberalen stehen dabei aber vor einem Dilemma: Ließen sie SPD und Grüne gewähren, hätten sie sich endgültig als historisch überflüssig erwiesen. Eine FDP, die weder etwas für die Wirtschaft noch die Freiheit tut, bräuchte wirklich niemand mehr. Verteidigte sie hingegen die demokratischen und freiheitlichen Fundamente des Rechtsstaates, würde sie sich dem Vorwurf aussetzen, angeblich auf dem rechten Auge blind zu sein.

Die linken und rechten Ränder

Allerdings gehört es zum Verfassungsdenken, dass von ihm alle Menschen als gleichberechtigte Rechtssubjekte anerkannt werden und nicht nur jene, die sich selbst für eine höhere Form menschlicher Existenz halten. Wer daher die Verfassungsrechte auch der linken und rechten Ränder der Republik bedingungslos verteidigt, schützt nicht Rechte oder Linke, sondern verteidigt die rechtsstaatliche Demokratie. Plurale Demokratie bedeutet im Kern nicht, dass alle derselben Meinung sein müssen, sondern umgekehrt abweichende Meinungen auszuhalten und zu respektieren haben.

Es wird also dieser Tage wieder einmal viel ankommen auf die Liberalen. Sie müssen sich entscheiden zwischen ihrer Seele und dem Mitmachen im außer Kontrolle geratenen „Kampf gegen rechts“. Das auch medial hergestellte Interpretationsgefüge zur „Wannseekonferenz 2.0“ bietet nicht die besten Voraussetzungen dafür, mutig zu sein. Es wird wohl einen wie Wolfgang Kubicki brauchen, der der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag zur rechten Zeit mit einem Schubser über die Straße hilft.

Und vielleicht hilft dabei auch ein Blick in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes: „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (…). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (…). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt (…)“.

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