Ermittlungen und Prozesse dürfen nicht als Strafe eingesetzt werden. Doch genau das geschieht in Deutschland immer öfter (NZZ)
Die deutsche Justiz geht immer aktivistischer vor. Das groteske
Verfahren gegen den Gründer der «Querdenken»-Bewegung ist nur das
jüngste Beispiel.
von
Oliver Maksan, 01.08.2025, 3 Min
Der
deutsche Staat schiesst seit einigen Jahren mit wachsendem Eifer mit
Kanonen auf Spatzen. Aus seiner Sicht mag das verständlich sein. Er
sieht sich schliesslich von Bürgern umstellt, die ihn und seine
Institutionen systematisch diskreditieren wollen.
Die
Schublade der «verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates»
hatte der deutsche Inlandgeheimdienst auf dem Höhepunkt der Pandemie im
Frühjahr 2021 eigens geschaffen, um die eigentlich ziemlich bunte Schar
der Kritiker der staatlichen Corona-Massnahmen darin ablegen zu können.
Schon damals wurden so Bürger, die für ihre Rechte demonstrierten,
unter Generalverdacht gestellt.
Überschiessender Verfolgungseifer des Staates
Es
ist seither nicht besser geworden. Das zeigt der Fall Michael Ballweg.
Der Gründer der massnahmenkritischen «Querdenken»-Bewegung aus der
Corona-Zeit wurde jetzt in Stuttgart vom Vorwurf des versuchten Betrugs
freigesprochen. Verurteilt wurde er unter anderem wegen
Steuerhinterziehung in Höhe von etwa 20 Euro, darunter unrechtmässig
geltend gemachte Ausgaben für eine Hundematte.
Dieser Farce vorausgegangen waren eine unverhältnismässig lange Untersuchungshaft
von fast neun Monaten und ein Prozess, den das Gericht selbst
einstellen wollte, in den sich aber eine aktivistische
Staatsanwaltschaft trotz offenkundiger Aussichtslosigkeit unbeirrbar
verbissen hatte.
Dass
jetzt Vermutungen leicht verfangen, wonach hier möglicherweise
politische Motive leitend waren, hat sich die Staatsanwaltschaft selbst
zuzuschreiben. Da deutsche Staatsanwälte weisungsgebunden sind, ist eine
politische Einflussnahme durch die Justizminister zudem grundsätzlich
immer denkbar.
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